Zu seinem Recht verholfen die Arbeiterkammer Kärnten einem Pensionistenpaar aus Südkärnten. Telefonisch wurde der Mann von Mitarbeitern eines Matratzenherstellers und -verkäufers über den Gewinn einer Matratzenreinigung und gleichzeitig auch über den Besuch eines Mitarbeiters am nächsten Tag informiert. Im Zuge des Hausbesuchs wurden der 77-Jährige und seine Ehefrau davon überzeugt, sich neue Matratzen und Lattenroste anzuschaffen. Der Gesamtbetrag belief sich auf knapp 8000 Euro – und war in bar zu entrichten.

Doch nach Vertragsabschluss bekam der Kärntner Zweifel, fühlte sich von dem Unternehmen „überrumpelt“. Er wandte sich in der Folge an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten.

„Dreister Vertragsabschluss“

„Wir haben es hier juristisch gesehen mit einem dreisten Vertragsabschluss zu tun. Ein Gewinnversprechen führte dazu, dass ein Kauf abgeschlossen wurde“, informiert der mit dem Fall betraute AK-Jurist Herwig Höfferer: „Da sich das Pensionistenpaar überrumpelt fühlte, haben wir bei dem Unternehmen erfolgreich interveniert. Der Konsument konnte ohne zusätzliche Kosten vom Vertrag zurücktreten.“

AK-Präsident Günther Goach betont: „Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten schützt die Rechte und Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und schafft damit ein sicheres Umfeld für alle Kärntnerinnen und Kärntner. Das Service ist für alle kostenlos.“