Was dürfen Jägerinnen und Jäger? Und vor allem: Was dürfen sie nicht? „Eine Stunde nach Sonnenuntergang ist Schusslicht-Ende. Das heißt, da darf man nicht mehr schießen, weil es zu dunkel ist. Erst frühestens eine Stunde vor Sonnenaufgang darf man wieder schießen“, sagt Walter Dellacher. Eine Ausnahme gibt es für die Wildschweinjagd. „Diese Tiere darf man auch in der Nacht schießen - wenn man eine entsprechende Ausrüstung und Ausbildung dafür hat,“ betont Dellacher weiter. Der gebürtige Osttiroler ist Rechtsanwalt in Klagenfurt, Jäger und Disziplinaranwalt der Kärntner Jägerschaft.