Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten hat im Vorjahr eine wichtige Initiative an Kärntens Schulen gestartet. Kernstück des Projektes ist der Besuch von Anwältinnen und Anwälten in den Klassen. Sie klären über die Rechtslage für Jugendliche an der Schwelle zur beginnenden Strafmündigkeit auf. Zielgruppe sind die dritten und vierten Klassen in Gymnasien oder Mittelschulen. Im Vortrag wird vor allem das Jugendstrafrecht besprochen. Die Nachfrage ist enorm. Es geht um Themen wie „Hass im Netz“, „Cybermobbing“, „üble Nachrede“ und „unbefugte Bildaufnahmen“.

Foul oder Körperverletzung?

Mehr als 20 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind in den Schulen unterwegs. Astrid Wutte-Lang, Anwältin in Klagenfurt, ist eine davon. „Die Kinder zeigen großes Interesse und stellen viele Fragen. Ihnen ist nicht bewusst, wie schnell sie sich straffällig machen können.“

Neben den Gefahren in sozialen Medien spricht sie mit den Jugendlichen auch über Sport. Und die Frage: Welcher Grad an Härte ist bei einem Bodycheck oder einem Foul erlaubt? Was fällt unter Körperverletzung und was nicht?

Es wird eifrig diskutiert - und sehr oft passiert etwas, was bei 14-Jährigen sonst eher selten vorkommt. „Die Unterrichtsstunde muss überzogen werden, weil sie so viel wissen wollen.“ Infos für Schulen: bildung-ktn.gv.at

Astrid Wutte-Lang
Astrid Wutte-Lang © Privat