Ein Österreicher (34) ist am Donnerstag wegen fahrlässiger Gemeingefährdung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung am Landesgericht Klagenfurt zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Er war vergangenen April mit seinem Pkw auf der Tauernautobahn (A 10) in alkoholisiertem Zustand als Geisterfahrer unterwegs gewesen und gefährdete zumindest 15 entgegenkommende Fahrzeuglenker. Das Urteil ist rechtskräftig.

„So bin ich normal nicht“

Der Angeklagte beteuerte vor Richter Matthias Polak, dass ihm das Geschehene unendlich leid täte. „Ich war sehr hoch alkoholisiert, so bin ich normal nicht“, versuchte er dem Gericht zu erklären. An dem Tag wäre es zu einer Trennung nach einer langjährigen Beziehung gekommen und der 34-Jährige hätte von heute auf morgen von zuhause ausziehen müssen. „Ich habe eine Tochter. Und ich versuchte alles in Alkohol zu ertränken. Ich bereue zutiefst, was ich getan habe“, so der Angeklagte.

Alkoholisiert – 0,9 Promille wurden noch Stunden nach der Tat gemessen – war er als Geisterfahrer unterwegs. Als er von Polizeibeamten auf einem Parkplatz in Rennweg gestellt wurde, beschimpfte er diese und widersetzte sich tätlich der Festnahme, wobei zwei Beamte verletzt wurden.

„Es hätte Tote geben können“

Zu einem Video, das den Angeklagten als Geisterfahrer in einem Tunnelabschnitt zeigt, der mit hoher Geschwindigkeit teilweise über beide Fahrspuren gerät, bemerkte der Richter: „Es hätte Tote geben können“. „Dessen bin ich mir bewusst“, gestand der 34-Jährige.

Der Verteidiger des Angeklagten, Gert Gradnitzer, verwies in seinem Replik auf das vollinhaltliche Geständnis seines Mandanten. Er sei bisher unbescholten, teilweise sei es bei dem Versuch geblieben und er möchte den Schaden wiedergutmachen, indem er den verletzten Polizeibeamten Schmerzensgeld bezahlt.

Bei einem Polizisten, der ein Hämatom auf dem Schienbein erlitt, entschuldigte sich der Angeklagte persönlich und überreichte ihm noch im Gerichtssaal 800 Euro Schmerzensgeld in bar. Der zweite Beamte, der eine Handgelenksverrenkung erlitt, war bei der Verhandlung nicht anwesend. „Auch wenn es sich nur um leichte Verletzungen handelt, wenn ein Polizist betroffen ist, handelt es sich automatisch um eine schwere Körperverletzung“, erklärte Richter Polak.

„Glück in vielen Fällen“

Staatsanwalt Julius Heidinger betonte in seiner Schlussansprache, dass es sich um „Glück in einer Vielzahl an Fällen“ handelte. Der Angeklagte sei auf einer gut befahrenen Autobahn unterwegs gewesen, auf der zur nächtlichen Stunde weniger Verkehr gewesen sei. Mehrere Verkehrsteilnehmer seien nur haarscharf einem Zusammenstoß entgangen und man sehe auf dem Video die alkoholbedingte Fahrweise, als der Angeklagte auf die zweite Fahrbahn gerät. „Das ist ein zweiter Geburtstag für Sie und alle Leute, die Ihnen da entgegengekommen sind“, so der Staatsanwalt.

„Urteil rechtskräftig“

Richter Polak bekräftigte, dass es keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten gäbe. Das Urteil: Eine Geldstrafe in Höhe von 4320 Euro (240 Tagessätze zu je 18 Euro) und fünf Monate bedingte Freiheitsstrafe. Als mildernd sei dem Angeklagten sein Geständnis anzurechnen: „Ich habe Ihnen angesehen, dass Sie wirklich bereuen“, so der Richter. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel.