Für Alleinerziehende, Pensionisten und Langzeiterkrankte oder Langzeitarbeitslose als Hauptbetroffene ist es eine gute Nachricht: Ab 1. Jänner 2025 gibt es mehr Geld, das Land Kärnten setzt die Wohnbeihilfe neu auf bzw. fasst bisher fünf Unterstützungen, also Einmalzahlungen wie Heizzuschuss, Kärnten- und Energiebonus sowie Hilfe in besonderen Lebenslagen zu einem Paket zusammen. Der erste Schritt (“mit österreichweiter Signalwirkung“, so Landeshauptmann Peter Kaiser) wurde Dienstag mit dem Beschluss in einer außerordentlichen Regierungssitzung gesetzt, der Landtagsbeschluss soll noch im September erfolgen.

Ein konkretes Beispiel aus dem Kärntner Alltag: Eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern mit 1800 Euro Nettoeinkommen und 800 Euro Betriebs- und Mietkosten im Monat, erhielt bisher 51 Euro Wohnbeihilfe und aufs Monat umgerechnet 9,2 Euro Heizzuschuss. Mit der Wohnbeihilfe neu gibt es ab dem nächsten Jahr im Monat 315 Euro Unterstützung vom Land und so eine Entlastung des Haushaltsbudgets von 3057 Euro im Jahr, wie Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig (SPÖ) vorrechnete. Entlastung gibt es zudem über den Gratis-Kindergarten. Über allem steht das SPÖ- bzw. Koalitionsziel, dass Kärnten „zur kinder- und familienfreundlichsten Region in Europa wird“.

Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig freut sich als Sozialreferentin über den „großen Wurf“, die Wohnbeihilfe neu
Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig freut sich als Sozialreferentin über den „großen Wurf“, die Wohnbeihilfe neu © Weichselbraun Helmuth

Oder: Zwei Erwachsene, Pensionisten, mit 1564 Euro Nettoeinkommen und 510 Euro Miet- und Betriebskosten im Monat, die bis jetzt 109 Euro Wohnbeihilfe und 15 Euro Heizzuschuss erhielten, kommen mit der neuen Regelung auf 168 Euro Wohnbeihilfe im Monat. Aufs Jahr gerechnet macht die Unterstützung 524 Euro aus.

Auch für Hausbesitzer

Eine große Neuerung, die ÖVP-Chef Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber hervorstrich: Nicht nur Mieter, auch Wohnungs- oder Hauseigentümer können die Wohnbeihilfe neu beanspruchen. Denn mit dem Tod eines Partners oder durch Krankheit seien die Betriebs- und Heizkosten oft nicht mehr stemmbar.

Von Armut bedroht

Die Neuaufstellung der Wohnbeihilfe ist laut Schaunig auch notwendig, weil laut Armutsstudie (www.armutsnetzwerk.at) die Einkommen vieler Menschen zur Bewältigung der Teuerungen zu niedrig sind. Jede sechste Kärntnerin/jeder sechste Kärntner ist von Armut bedroht. Von Landesseite geht man ob der neuen Vorgaben von einer Verdoppelung der Anspruchsberechtigten auf cirka 40.000 Haushalte aus. Für das Landesbudget wird es ein Bereich mit deutlicher Ausweitung: Machen die fünf verschiedenen Fördertöpfe samt Wohnbeihilfe jetzt 28,4 Millionen aus, so werden es 2025 dann 53,8 Millionen Euro sein, das Land muss zusätzliche 20 Millionen Euro für die Wohnbeihilfe aufbringen.

Heizzuschuss fällt weg

Mit der Neuerung geht eine Digitalisierung und administrative hoch aufwendige Neuregelung einher: Anträge können ab 1. Jänner 2025 digital gestellt werden. Künftig ist nur noch ein Antrag ans Land nötig/möglich und nicht mehr mehrere mit Vorlage der gleichen Unterlagen (Einkommen, Quadratmeter, Heizkostenabrechnung, Höhe der Miet- und Betriebskosten etc.). Das bedeutet aber auch, dass nach 2024/2025 kein Antrag auf Heizzuschuss mehr gestellt werden kann, sondern nur noch jener für Wohnbeihilfe als Gesamtpaket. Schaunig versichert, dass die jetzt Heizzuschuss-Anspruchsberechtigten dann nicht leer ausgehen werden, verbesserte Unterstützung und monatliche Auszahlungen werden in der Wohnbeihilfe neu implementiert.