„Dieser Fall macht fassungslos und zeigt, wie schnell ein Leben zerstört werden kann“, sagt die Salzburger Verteidigerin Magdalena Rauter (Anwaltskanzlei Pallauf, Meißnitzer, Staindl & Partner). Eine 15 Jahre alte Oberkärntnerin wurde am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen des Verbrechens der Verleumdung und des Vergehens falscher Beweisaussage zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Jugendliche hatte einen 24-jährigen Salzburger beschuldigt, sie im Jänner 2023 im Auto unter Vorhalt eines Klappmessers vergewaltigt zu haben.

Für den jungen Mann aus dem Lungau begann ein Albtraum: Wenige Tage vor Weihnachten wurde der Arbeiter an seiner Wohnadresse verhaftet. Sieben Polizisten rückten frühmorgens an, eine Hausdurchsuchung wurde durchgeführt. „Das wusste natürlich sofort der ganze Ort“, sagt seine Verteidigerin. Der Vorwurf: Vergewaltigung. Der 24-Jährige kam in Untersuchungshaft. 13 Tage lang, über die Weihnachtsfeiertage, musste er hinter Gitter. Dreimal wurde er zu seiner eigenen Sicherheit in der Justizanstalt Klagenfurt verlegt. Das Mädchen blieb zunächst hartnäckig bei seiner Version einer stattgefundenen Vergewaltigung.

Kämpfte für ihren Mandanten: Anwältin Magdalena Rauter
Kämpfte für ihren Mandanten: Anwältin Magdalena Rauter © Rauter/KK

Überraschende Wendung

Dann nahm der Fall eine überraschende Wendung und der vermeintliche Täter wurde zum wahren Opfer. Die Ermittlungen gegen den jungen Salzburger wurden vor wenigen Wochen eingestellt. Die 15-Jährige gab schließlich zu, gelogen zu haben. Vor Gericht gab sie am Dienstag an, damals mit ihrem Leben überfordert und frustriert gewesen zu sein. Daher habe sie gelogen. Sie habe den 24-Jährigen auf Snapchat kennengelernt, dann aber keinen Kontakt mehr zu ihm gewollt. Sie habe nicht gewusst, wie sie ihn anders loswerden könne. Die Konsequenzen ihrer schweren Anschuldigungen habe sie nicht bedacht. Auf ihrem Facebook-Profil gab sich die Jugendliche übrigens als älter aus.

Trotz ihrer Unbescholtenheit verurteilte der Richter die 15-Jährige zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Außerdem muss sie die Kosten des Strafverfahrens tragen. Zudem wurde dem 24-Jährigen als Opfer einer Straftat ein Teilschadenersatz zugesprochen. „Für die materiellen und immateriellen Schäden fordern wir ebenfalls Schadenersatz“, sagt Rauter. „Meinem Mandanten ist zwar jetzt Gerechtigkeit widerfahren, er leidet aber nach wie vor unter den Folgen dieser massiven Beschuldigung und der damit verbundenen Rufschädigung, die nicht so leicht wiedergutgemacht werden kann.“