Mehr als fünf Jahre nach der Tragödie im Ferlacher Glock-Werk ist die Causa juristisch noch nicht aufgearbeitet - ganz im Gegenteil: Der Prozess wird am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt vor Richterin Sabine Götz komplett neu aufgerollt.  Zum dritten Mal müssen sich zwei Glock-Mitarbeiter und die Glock GmbH als Verband wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten, weil im Zuge eines Experiments ein Versuch mit Wasserstoff und Sauerstoff schiefgegangen war.

Wer ist schuld an der schweren Explosion im Ferlacher Glock-Werk vom 5. März 2019, bei der ein Familienvater (49) verstarb und ein Kollege (26) schwer verletzt wurde? Diese Frage wurde eigentlich zwei Mal geklärt, die Urteile wurden aber immer wieder beim Oberlandesgericht (OLG) Graz erfolgreich beeinsprucht. Bei der ersten Verhandlung im Jahr 2020 setzte es unbedingte Geld- und bedingte Haftstrafen, die Firma Glock fasste nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eine Geldstrafe aus. Das OLG hob aber die Urteile, teilweise wegen Feststellungsmängeln, auf, weshalb schon 2023 neu verhandelt werden musste.

Freisprüche im Zweifel

In diesem Prozess hatte es dann Freisprüche im Zweifel für die zwei Mitarbeiter gegeben. Auch der Antrag auf Verhängung einer Geldstrafe gegen den Verband wurde abgewiesen. Wie der Richter damals begründete, habe er den Angeklagten „keine Anweisung für den Versuch“ nachweisen können. Die Staatsanwaltschaft meldete aber Nichtigkeitsbeschwerde an, weshalb der Akt erneut nach Graz wanderte. „Es wurde eine formelle Nichtigkeit bei den beiden natürlichen Personen festgestellt, konkret Widersprüche bei der Urteilsbegründung“, sagt Stefan Koller. Diese Nichtigkeit wirkt sich auch auf das Urteil gegen die Glock GmbH als Verband aus.

Für alle Angeklagten gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung.