Vor mehr als drei Jahren fiel einer Betreuerin in einem Heim auf, dass mit einem Mädchen etwas nicht stimmte. Die damals erst Zwölfjährige veränderte sich zunehmend. Auf ihrem Handy wurden schließlich schreckliche Entdeckungen gemacht. Über Soziale Medien und Datingplattformen lernte die unmündige Minderjährige mehrere Männer in Österreich und auch im Ausland kennen. Zwei von ihnen saßen am Freitag unter anderem wegen schwerem sexuellen Missbrauchs vor Gericht. Weitere Prozesse werden folgen. Sie wurden schuldig gesprochen. Die Urteile lauteten 18 Monate Haft (davon sechs unbedingt) bzw. 18 Monate unbedingte Haft.

Alter war dem Täter bekannt

Unter den Angeklagten war ein heute 40-jähriger Klagenfurter. Der Mann und die heute 15-Jährige haben einander über die Plattform „Lovoo“ kennengelernt. „Erst hat es geheißen, sie ist 19“, sagte der Fenstermonteur vor Gericht. Als er erfahren hat, dass sie erst zwölf Jahre alt ist, ist der Kontakt dennoch nicht abgebrochen. Im Gegenteil: Das Mädchen wurde aufgefordert, Bilder anzufertigen, auf denen sie geschlechtliche Handlungen an sich selbst vornimmt.

Über ein halbes Jahr lang ging der Kontakt. „Leider habe ich weitergeschrieben. Ich weiß nicht, was mit mir los war. Das war der größte Fehler meines Lebens“, zeigte sich der 40-Jährige geständig, der seinem Opfer auch Nacktbilder von sich schickte. Zu einem Treffen kam es nie. Im Zuge einer Hausdurchsuchung wurden bei dem Mann im Keller auch NS- bzw. Hitler-Devotionalien gefunden, wofür der Klagenfurter zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Nicht geständig

Nicht geständig zeigte sich der zweite Angeklagte. Sein Handy sei gehakt worden, jemand wolle ihm schaden. Anhaltspunkte für diese Behauptung gab es für das Gericht offenbar keine. Der 24-Jährige hat im Laufe von Einvernahmen und Prozess noch einen Freund zur Falschaussage anstiften wollen und einen Dritten zu Unrecht beschuldigt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.