Ende Juni nahm die Jugendbehörde einer Kärntnerin ihre neunjährige Tochter ab. Ohne, dass es bei irgendeiner Behörde einen Pflegschaftsakt zur Familie gab, ohne Vorwarnung. Die Kindesabnahme war letztlich unzulässig, wie ein Richter am zuständigen Bezirksgericht geurteilt hat. Nach knapp drei Wochen, in denen das Mädchen in einer Wohngemeinschaft (WG) untergebracht war, durfte das Mädchen wieder zu ihrer Mutter. „Ich bin seit fast 25 Jahren Anwalt, aber ein derartiger Fall ist mir noch nicht untergekommen“, sagt Rechtsanwalt Gottfried Tazol, der Mutter und Tochter vertritt.