„Wissen Sie, wie viele Vorstrafen Sie haben?“, fragte Richter Christian Liebhauser-Karl den Angeklagten vor sich. „Genug“, war die Antwort. Falsch ist das nicht, die richtige Zahl lautete 27. Am Dienstag wurde der 64-jährige Kärntner ein weiteres Mal verurteilt. Zu zwei Jahren unbedingter Haft. Der Mann lieferte sich im Juli dieses Jahres alkoholisiert - ein Alkoholtest wurde verweigert - eine 20 Kilometer lange Verfolgungsjagd mit der Polizei. Für seine Verhaftung waren am Ende rund 20 Beamte im Einsatz. Zwei wurden leicht verletzt. Vor Gericht war von einer bis zu 170 km/h schnellen „Wahnsinnsfahrt“ über Landesstraßen und durchs Ortsgebiet die Rede. Ein Polizist hat die Verfolgung mitgefilmt. Dass niemand ernsthaft zu Schaden gekommen ist, grenze an ein Wunder. Mehrere Verkehrsteilnehmer mussten ausweichen, eine Polizeisperre wurde seitlich umfahren.

Freundin am Beifahrersitz

„Ich weiß nicht, was mit mir los war. Eigentlich trinke ich nicht. Ich brauche Hilfe und eine Therapie“, bat der Mann, der keinen Führerschein hat und zuletzt als Zeitungsausträger arbeitete, vor Gericht. Mit seinen 400 Euro Sozialhilfe im Monat wäre er sonst nicht anders über die Runden gekommen, sagte er. Autos habe er trotz Fehlens einer Lenkerberechtigung immer wieder besessen. Nach einem nicht selbstverschuldeten Unfall, wie der Angeklagte selbst sagte, habe er einmal 500 Euro bekommen und sich damit einen 300 Euro teuren Volvo gekauft. Diesen setzte der Mann dann in der Ortschaft Gösselsdorf (Gemeinde Eberndorf) am späten Nachmittag des 7. Juli gegen einen Baum, wodurch die Flucht endete. Seine Lebensgefährtin, die vor Gericht die Aussage verweigerte, saß am Beifahrersitz.

Den Pensionsantritt wird der Mann im Gefängnis erleben. Dann würde er zumindest 1200 Euro monatlich bekommen. Die finanzielle Sicherheit werde ihm helfen, seinen Drang zu fahren zu unterdrücken. „Keine Straftat mehr ab der Pension? Versprochen?“, fragte der Richter nach dem Schuldspruch. „Versprochen!“, antwortete der Mann.