Am Wörthersee sorgen mögliche Verbote für Aufregung bis in die Landesregierung. Am Weißensee war man schon einen Schritt weiter. Doch jetzt geht ein skurriler Streit um ein Bauverbot zurück an den Start. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden und mit seiner Begründung („Rechtswidrigkeit des Inhaltes“) den Kärntner Behörden eine Breitseite verpasst.
Elritzen und Gründlinge
Wie berichtet, will eine Privatperson am Westufer des Weißensee eine, rund 60 Quadratmeter große, Bootshütte bauen. Am 7. November 2013 (!) beantragte er die Erteilung einer naturschutz- und wasserrechtlichen Bewilligung für die Hütte. Doch Bezirkshauptmannschaft (BH) Spittal/Drau und Landesverwaltungsgericht (LVwG) Kärnten wiesen den Antrag ab. Begründung: Die Fischfauna im See sei „unbefriedigend“. Dies, obwohl es bei der bislang letzten Untersuchung im Jahr 2016 mehr Fischarten im Weißensee gab als noch im Jahr 2003. Allerdings seien von den acht ursprünglichen Arten zwei (Elritzen und Gründlinge) nicht mehr vorhanden. Und weil sich diese Bootshütte und mögliche weitere, vielleicht negativ, auf die Fischfauna auswirken würden, versagten die Behörden ihre Zustimmung zu dem Projekt.
Der Auftakt zu einem fast elfjährigen Rechtsstreit: Die geplante Bootshütte am Weißensee beschäftigte sogar den EU-Gerichtshof, und zuletzt den VwGH. Der hat im Mai das „Urteil“ des Landesverwaltungsgerichtshofes wegen „Rechtswidrigkeit“ aufgehoben.
„Nicht verhältnismäßig“
Vereinfachte Begründung: Man dürfe nicht allen Vorhaben die wasserrechtliche Bewilligung verbieten, nur weil sie nichts aktiv zur Verbesserung des Gewässerzustandes beitragen. Das sei „überschießend und nicht verhältnismäßig“, sagt der VwGH. Es reiche auch nicht aus, wie in diesem Fall, anzunehmen, dass sich künftige, noch fiktive Seeeinbauten in Summe negativ auf den See auswirken könnten. Außerdem hätte sich das Landesverwaltungsgericht – und die Sachverständigen – nicht damit befasst, was überhaupt zu einer Verbesserung der Fischfauna im Weißensee beitragen würde.
Fazit: Das Projekt muss zurück an den Start und es muss erneut über die wasserrechtliche Bewilligung für die Bootshütte entschieden werden.