Die Unwetter der vergangenen Tage, nach denen in der Ortschaft Kremsbrücke Zivilschutzalarm ausgelöst werden musste, haben große Schäden verursacht. Die Sanierung der beschädigten Vermögenswerte verursacht hohe Kosten. Diese Ausgaben können die Betroffenen in voller Höhe von der Steuer absetzen, unterstreicht Diana Jusic, Steuerexpertin der AK Kärnten.

Die AK unterstützt Unwetter-Opfer bei der steuerlichen Geltendmachung der Aufwendungen zur Beseitigung der Katastrophenschäden. Wie Jusic betont, kann etwa die Reparatur und Sanierung der beschädigten Vermögenswerte – von der Erneuerung des Verputzes über das Ausmalen von Räumen bis zur Reparatur von Zäunen oder Pkw – als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die Kosten für Ersatzbeschaffungen – sei es der Neubau von Gebäudeteilen oder die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen, Kleidung oder Geschirr.

Forderung der AK Kärnten

Während Unternehmer Unwetterschäden über Jahre hinweg steuerlich absetzen können, dürfen Beschäftigte diese nur einmalig geltend machen und sind zudem mit dem steuerpflichtigen Einkommen begrenzt. Goach dazu: „Angesicht der vermehrten Unwetterschäden erneuert die AK Kärnten ihre Forderung nach einer zeitlich unbegrenzten steuerlichen Absetzbarkeit von Unwetterschäden auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie sie auch Unternehmerinnen und Unternehmern gewährt wird!“

Die Steuerberatung bei der Arbeiterkammer ist kostenlos. Die AK-Steuerexperten erreichen Sie unter der Telefonnummer 050 477-3002.