Ein ehemaliger Schauspieler ist am Freitag bei einem Prozess am Wiener Straflandesgericht wegen versuchten Missbrauchs von Unmündigen zu einer 14-monatigen bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der geständige Mann einen 13-jährigen Burschen über die Social-Media-Plattform Instagram dazu bewegen wollte, per Video sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bei Produktion in Schauspielhaus kennengelernt
Der Angeklagte hatte das Opfer im Zuge einer Großproduktion in einem bekannten Schauspielhaus in Wien kennengelernt, in der auch ein Chor mit Kindern beteiligt gewesen war. „Er wurde mir dann auf Instagram als Kontakt vorgeschlagen“, sagte der ehemalige Schauspieler, Moderator und Sprecher, der nach der Tat die Branche verlassen hat.
In der Nacht auf den 30. Dezember 2023 schrieb er den Burschen in alkoholisiertem Zustand an und lenkte das Gespräch schnell in eine sexuelle Richtung. Mehrfach versuchte er den 13-Jährigen dazu zu bringen, via Videochat zu masturbieren. „Ich kann nicht mehr dazu sagen, als dass es ein wahnsinniger Durchdreher war“, räumte der Mann in seiner Befragung in der Verhandlung ein.
Selbst als der Bursche das Drängen mit einer „What the Fuck“-Meldung beantwortet hatte, ließ der Mann nicht locker und schrieb ihm in Folge „Bist feig“ und „Alle machen das“. Letztlich blieben die Versuche aber erfolglos. Der 13-Jährige machte Screenshots von den Chats und vertraute sich seiner Mutter an, die den Schauspieler dann anzeigte.
In Behandlung
Vor Gericht war der unbescholtene Mann geständig. „Ich habe das gemacht, da gibt es nichts zu beschönigen, ich übernehme dafür die Verantwortung“, sagte der Angeklagte. Er habe sich gleich einen Tag nach dem Chat bei dem 13-Jährigen entschuldigt. Inzwischen sei er auch in psychotherapeutischer Behandlung. Pädophile Neigungen verneinte der Mann, bei der Auswertung der sichergestellten elektronischen Geräte fand die Polizei auch kein einschlägiges Material.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann auch vor, dass er vorhatte, die Videos für den späteren Gebrauch aufzunehmen. Dies bestritt der Angeklagte. Die Videos seien „nur für den Moment“ gewesen, Screenshots wollte er keine machen.
Bedingte Haftstrafe
Der Schöffensenat (Vorsitz: Richter Stefan Huber) verurteilte den gebürtigen Kärntner nach einer kurzen Beratung zu einer 14-monatigen Haftstrafe, die allerdings bei einer dreijährigen Probezeit vollends bedingt ausgesprochen wurde. Als mildernd wertete der Senat, dass es bei einem Versuch eines Missbrauchs geblieben ist sowie das umfassende Geständnis und die Unbescholtenheit des Mannes. „Alles andere als eine vollends bedingte Haftstrafe wäre nicht tat- und schuldangemessen gewesen“, begründete der Richter den Schiedsspruch. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Da die Staatsanwaltschaft aber keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.