Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält am strengen Schutz des Wolfes und damit am Abschussverbot der Tiere fest. Mit der selben Entschlossenheit kündigt aber Kärntens Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) an, weiterhin genehmigte Abschüsse zuzulassen - zum Schutz der Bevölkerung und der Almwirtschaft, wie er betont: „Die EuGH-Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wolfsmanagement in Kärnten, das auf einer Verordnung und einem Alm-und Weideschutzgesetz beruht. Die Voraussetzungen für eine Entnahme werden rechtlich und fachlich überprüft.“ Der EuGH habe in seinem Urteil lediglich Auslegungsfragen des Landesverwaltungsgerichts Tirol zur FFH-Richtlinie in einem einzelnen Anlassfall beantwortet. Dass trotz Schutzstatus Entnahmen von Wölfen in begründeten Fällen möglich sind, werde vom EuGH mit diesem Urteil nicht infrage gestellt.