Hackerangriffe auf Bankkonten sind zuletzt stark angestiegen. Wie erst jetzt bekannt wurde, haben Betrüger im Vorjahr vom Bankkonto eines mittelständischen Unternehmens in Kärnten rund 2,9 Millionen Euro erbeutet. Innerhalb von sechs Stunden erfolgten 137 Überweisungen. Auch ein Pensionist aus der Steiermark, der in Kärnten gearbeitet hat, wurde Opfer von Betrügern. Innerhalb kürzester Zeit wurden von seinem Konto mehrere von ihm nicht autorisierte Bargeldbehebungen und Überweisungen auf Konten in verschiedenen EU-Ländern getätigt, wobei die Betrüger insgesamt knapp 45.000 Euro erbeuteten. „Die Bank verweigerte mir lapidar die Rückzahlung mit der Begründung, ich hätte grob fahrlässig gehandelt“, sagt der Steirer, der zuletzt in Klagenfurt gearbeitet hat. Das Geld war seine Altersvorsorge.

Phishing-Angriff

Was war passiert? Der 70-Jährige versuchte, seine Debitkarte (früher Bankomatkarte) über das Online-Banking seiner Hausbank digital für Google Pay zu registrieren, um künftig kontaktlos mit dem Handy bezahlen zu können. Dabei bemerkte er nicht, dass es zu einem Phishing-Angriff kam, der schließlich zur Digitalisierung seiner Debitkarte auf dem Handy der Betrüger führte. Laut der Bank habe sich offenkundig ein unbekannter Täter in das Internetbanking des Kunden eingeloggt habe, wobei der Kunde die Digitalisierung der Debitkarte selbst auf dem Gerät des Täters freigab und ihm so die Anzeige des Pin-Codes ermöglichte. Deshalb sei keine Wiedergutmachung möglich.

Die Kärntner Arbeiterkammer, die Ombudsstelle für Zahlungsprobleme im Sozialministerium und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sind mit dem Fall befasst. Alle sind sich einig, dass die Bank den Betrag zurückzahlen muss, da der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Die Gesetzeslage dazu sei laut Konsumentenschützern klar. Kritisiert wird auch, dass der Bank die ungewöhnlichen Kontobewegungen nicht aufgefallen sind. Laut Joachim Kogelmann vom VKI wird daher nun die Führung eines Musterprozesses bzw. einer Verbandsklage geprüft.

„Rechtliche Schritte werden geprüft“, sagt Joachim Kogelmann vom VKI
„Rechtliche Schritte werden geprüft“, sagt Joachim Kogelmann vom VKI © VKI/KK