Das Bezirksgericht Klagenfurt nimmt einen Hundebesitzer an die Leine. Der Kärntner muss rund 14.200 Euro Entschädigung zahlen, weil sein Tier einen Hausmeister in die Hand gebissen hat. Der Hund war zwar angeleint. Aber in diesem Fall war das – laut Urteil – zu wenig. „Die Situation hätte es erforderlich gemacht, dass der Mann seinen Hund an der Leine ganz kurz hält, sodass es dem Hund nicht möglich gewesen wäre, nach der Hand des Hausmeisters zu schnappen“, entschied die Richterin. Denn der Jagdhund habe vor einigen Jahren schon einmal einen Mann gebissen und dessen Hose angerissen. „Mit Blick auf die Vorkommnisse in der Vergangenheit hätte der Beklagte seinem Tier auch einen Beißkorb anlegen müssen, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Hund mit anderen Personen in Kontakt kommen kann.“