Einer 53 Jahre alten Kärntnerin wird vorgeworfen, ihre Corona-Quarantäne im Dezember 2021 mehrmals missachtet und dadurch ihren krebskranken Nachbarn (69) angesteckt zu haben, der in der Folge starb. Die Frau wurde bereits vergangenen Sommer wegen des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten – inzwischen – rechtskräftig zu einer dreimonatigen, bedingten Haftstrafe verurteilt.

Bezüglich einer grob fahrlässigen Tötung gab es im Zweifel einen Freispruch durch Richter Dietmar Wassertheurer. Diesen beeinspruchte die Staatsanwaltschaft erfolgreich beim Oberlandesgericht Graz, weshalb die 53-Jährige im April erneut vor dem Landesgericht Klagenfurt stand, diesmal führt Richterin Sabine Götz den Prozess. Die Verhandlung wurde auf den 27. Juni vertagt. Heute, Donnerstag, sollen ein Zeuge und der Hausarzt der 53-Jährigen neuerlich vor Gericht aussagen.

Stets ohne Maske

Die Anklage stützt sich neben den Zeugenaussagen, wonach die 53-Jährige im Dezember 2021 stets ohne Maske Kontakt mit Nachbarn gepflegt habe, auf zwei Gutachten: Gerichtsmedizinisch wurde festgestellt, dass der Krebspatient an einer Lungenentzündung durch Covid-19 starb. Ein virologisches Gutachten stellte eine Übereinstimmung des Virusgenoms aus den PCR-Proben der Angeklagten und des später Verstorbenen fest. Die beiden Virusproben waren genetisch identisch. 

Konkret muss das Gericht nun zwei mögliche Kontakte zwischen der Angeklagten und ihrem Nachbarn – am 15. Dezember 2021 und am 21. Dezember 2021 – beleuchten. „Am 15. Dezember hatte ich fast 40 Grad Fieber gehabt. Dass ich Corona habe, stand nicht zur Debatte. Für mich war klar, das ist eine Bronchitis, wie ich sie jedes Jahr im Winter habe.“ Wenn sie an diesem Tag Kontakt mit ihrem Nachbarn gehabt habe, dann habe sie nur kurz aus der Tür geschaut. Sechs Tage später habe sie Kontakt mit der Frau des Nachbarn gehabt. „Sie stand in der Tür. Möglich, dass ihr Mann hinter ihr stand, gesehen habe ich ihn nicht“, sagte die Angeklagte im April.

Präzedenzfall

Ein Urteil wird gegen Donnerstagmittag erwartet. Es ist die erste Anklage in Österreich, die versucht, eine Kausalität zwischen dem CoV-Erreger und dem Tod eines anderen Menschen herzustellen.