Dienstagvormittag führten Polizeibeamte der Landesverkehrsabteilung Geschwindigkeitsmessungen auf der Packer Straße Höhe Enzelsdorf in der Gemeinde Griffen durch. Dabei wurde gegen 10.35 Uhr ein Pkw in der dortigen 70 km/h Beschränkung mit unglaublichen 192 km/h gemessen.

Der 19-jährige Lenker wurde kurz darauf an seiner Wohnadresse von den Polizisten aufgesucht: „Er gab zu, die Übertretung begangen zu haben. Ihm wurde der Führerschein vorläufig abgenommen“.

Keine Beschlagnahme des Pkw

Seit März 2024 wäre aufgrund der eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitung die Beschlagnahme und anschließende Versteigerung des Pkw möglich. In der Novelle der Straßenverkehrsordnung heißt es, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten wird, kann die Behörde ein Verfallsverfahren gemäß Verwaltungsstrafgesetz bereits beim ersten Mal einleiten.

„Zu einer Beschlagnahme des Fahrzeugs kam es in diesem Fall allerdings nicht, da der Pkw nicht im Eigentum des Lenkers ist. Der 19-Jährige wird aber mehrfach angezeigt“, teilte die Polizei mit.