Am Montag hat Österreich seinen ersten Auftritt bei der Euro in Deutschland. Das Spiel gegen Frankreich wurde mit 21 Uhr arbeitnehmerfreundlich angesetzt. Doch viele sind auch zu dieser Zeit noch oder schon wieder im Dienst. Ob man auch am Arbeitsplatz die Euro verfolgen darf, hängt vom Arbeitgeber ab. „Schauen Sie die Fußball-EM nicht heimlich im Büro, sondern sprechen Sie sich jedenfalls mit dem Vorgesetzten ab“, rät Arbeiterkammer-Arbeitsrechtsexperte Maximilian Turrini. Sofern der TV-Konsum im Betrieb gestattet ist und die Arbeitsleistung nicht darunter leidet, könne nebenbei auch Fußball laufen. „Schaut man die Spiele hinter dem Rücken des Chefs, kann es zur Gefahr für den Arbeitsplatz werden“, warnt Turrini. Was Streams oder das Nachschauen von Ergebnissen auf Arbeitsgeräten betrifft, sollte vorher abgeklärt werden, ob eine Privatnutzung des PCs und des Internets erlaubt ist.
Keine Probleme hat man, wenn man Urlaub hat. Will man diesen wegen der Euro verlängern, zum Beispiel weil Österreich weiter kommt, geht das nur in Vereinbarung mit dem Chef. „Dabei muss auf die Erholungsmöglichkeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden. Der Chef kann Urlaubstermine nicht einseitig aufzwingen. Andererseits dürfen Arbeitnehmer einen Urlaub auch nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern“, sagt Turrini.
Im Trikot in die Arbeit
Herrscht im Betrieb ein Alkoholverbot, wird diese durch die Euro selbstverständlich nicht aufgehoben. Auch ein Zuspätkommen zur Arbeit am Tag nach etwaigen Siegesfeiern ist nicht gerechtfertigt. Was Trikots oder in Landesfarben bemalte Gesichter betrifft, sollte man ebenfalls vorsichtig sein. „Dabei muss beachtet werden, ob im Betrieb Kleidungsvorschriften bestehen bzw. das Tragen von Trikots oder Gesichtsbemalung aufgrund von Kundenverkehr unangebracht ist“, sagt Turrini. Trifft beides nicht zu, können Trikots getragen werden. Auch Gesichtsbemalungen sind nicht grundsätzlich verboten. „Unabhängig davon raten wir jedoch, mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen, insbesondere bei Gesichtsbemalung, da diese am Arbeitsplatz eher unüblich ist“, sagt Turrini.