Wer an Urlaub denkt, dem kommen schnell Gedanken an Strand und Meer, an wunderschöne Städte und an Entspannung. Dass das jedoch nicht immer so ist, musste eine 26-köpfige Reisegruppe aus Kärnten auf der Rückreise von Brüssel erleben.
Nachdem der Flug storniert worden war, mussten die Reisenden im Hotel übernachten und am folgenden Tag mit dem Zug die Heimreise nach Klagenfurt antreten. Es entstanden Mehrkosten in der Höhe von insgesamt 16.763 Euro – und diese wurden von den Konsumentenschützern der Arbeiterkammer Kärnten zurückgeholt.
Reisegruppe immer weiter vertröstet
Was war geschehen? Am Tag des geplanten Rückflugs informierte die Lufthansa die Reisegruppe per E-Mail, dass ihr Flug annulliert worden sei. Eine alternative Lösung würde gesucht und die Gruppe „in Kürze“ kontaktiert werden. Zwei der Teilnehmer riefen die Lufthansa-Servicehotline in Österreich und Deutschland an. Inzwischen bestieg die Gruppe den Bus zum Flughafen.
Nach mehr als einer Stunde hob bei der deutschen Hotline jemand ab: Eine Umbuchung könne nur das Kärntner Reisebüro oder der Lufthansa-Helpdesk direkt am Flughafen vornehmen. Das Reisebüro konnte mangels verfügbarer Plätze nicht umbuchen. Am Helpdesk verwies man darauf, dass man für derartige Anliegen nicht zuständig sei, dass Lufthansa an der Lösung arbeite und per E-Mail darüber informieren würde. Eine solche Nachricht ging nie ein. Schlussendlich fuhr die Gruppe auf eigene Kosten vom Flughafen zurück nach Brüssel, buchte in einem Hotel 13 Doppelzimmer sowie für den folgenden Tag Zugtickets nach Klagenfurt. Mit 24 Stunden Verspätung kam die Truppe in Kärnten an.
AK konnte Rechte durchsetzen
Angesichts der negativen Erfahrungen mit der Fluglinie wandte sich die Reisegruppe an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer (AK) Kärnten, um die Kosten für die Rückreise ersetzt zu bekommen. „Auf unsere Forderung, den Reisenden die entstandenen Übernachtungs- und Reisekosten zu ersetzen sowie die aufgrund der Verspätung gebührende Entschädigung zu zahlen, reagierte die Lufthansa nicht“, erklärt AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer den Fall. „Wir mussten den Betrag einklagen und in Deutschland am Firmensitz der Lufthansa gerichtlich pfänden lassen. Damit haben wir sichergestellt, dass die Reisegruppe die Kosten ersetzt bekam und alle ihnen zustehende Entschädigung erhielten.“ Damit fand die Reise für die Kärntner zumindest im Nachgang noch ein zufriedenstellendes Ende.