Welche Flächen sollen/müssen geschützt werden und unbebaut bleiben, wo soll es Raum für Erholung (Parks, Grünflächen), Freizeit, für künftige Entwicklung, für Windräder, wo Flächen für Gewerbebetriebe, wo für Einfamilienhäuser geben? Wie werden Orts- und Siedlungskerne definiert? Kärntens Gemeinden sind verpflichtet, alle zehn Jahre ihre Entwicklung und Gestaltung für die nächsten Jahre zu er- bzw. überarbeiten. Das geschieht mit den sogenannten „Örtlichen Entwicklungskonzepten“. Mit dem neuen Raumordungsgesetz von 2021 sind die Kommunen zur Konzepte-Überarbeitung binnen fünf Jahren verpflichtet. Doch weil die Vorgaben offenbar zu schwierig sind, kommt jetzt Hilfe vom Land. Finanziell und zeitlich.