Der Krebstod eines 14-jährigen Mädchens und der Tod eines Tätowierers könnten nun für einen Kärntner Arzt schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Während die Staatsanwaltschaft Klagenfurt in beiden Fällen Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Tötung aufgenommen hat, droht dem Mediziner auch ein Berufsverbot.