Beamte der Landesverkehrsabteilung Krumpendorf führten am Sonntag gegen 17 Uhr die vorläufige Beschlagnahme von zwei Fahrzeugen infolge erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung durch. Sie hatten im Zuge ihres Verkehrsdienstes auf der Südautobahn (A 2) in Krumpendorf festgestellt, wie sich die Fahrzeuglenker von zwei nebeneinander fahrende Kraftfahrzeugen Handzeichen gaben. Diese reihten sich auf dem zweiten Fahrstreifen hintereinander ein und beschleunigten in der 130 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung auf eine Geschwindigkeit von 163 km/h. Diese Geschwindigkeit wurde am Anfang der dortigen Baustelleneinfahrt in der 100 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten, womit eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 63 km/h bedeutet.
Auch Führerscheine weg
In der 80 km/h-Beschränkung im Baustellenbereich wurde die Geschwindigkeit auf 153 km/h reduziert, womit aber eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 73 km/h gegeben war. In der Folge wurden die beiden Lenker aufgrund der Gefährdungslage und der hohen Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten.
Der Behördenjournaldienst der Bezirkshauptmannschaft (BH) Klagenfurt-Land ordnete die vorläufige Beschlagnahme beider Fahrzeuge an, welche von zwei Abschleppunternehmen verbracht wurden. Bei den zwei Pkw-Lenkern handelt es sich um zwei 19-jährige Probeführerscheinbesitzer aus dem Bezirk Spittal/Drau. Beiden wurde der Führerschein vorläufig abgenommen.
Lagerung und Transport bezahlen
Für die beiden Raser geht die Reise aber erst los: Trifft die Anzeige der Polizei bei der BH Klagenfurt-Land ein, prüft diese, ob die Beschlagnahmung der Autos aufrecht bleibt, erklärt Maria Schratter, Fachgebietsleiterin in der Abteilung Verwaltungsstrafrecht in der BH. Für die vorläufige Beschlagnahmung ist eine 14-tägige Frist vorgesehen. Bleiben die Pkw beschlagnahmt, steigen die Kosten für deren Verwahrung. Denn die Lenker müssen die Lagerung natürlich ebenso bezahlen wie den Transport.
Wie es mit den Autos weitergeht, hängt auch davon ab, wer ihr Eigentümer ist - die Lenker oder jemand anderer. Und ob dem Eigentümer in den vergangenen vier Jahre die Lenkerberechtigung entzogen worden ist. Etwa wegen Fahrens unter gefährlichen Verhältnissen oder besonderer Rücksichtslosigkeit oder weil er man im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 50 km/h zu schnell gefahren ist.
Mindestens 780 Euro Strafe
Unabhängig davon erwarten die beiden jungen Raser Geldstrafen von jeweils mindestens 780 Euro, so Schratter. Es kann aber deutlich mehr werden, nämlich bis zu 7500 Euro. Dazu kommen Verfahrenskosten von zehn Prozent der verhängten Geldstrafe. Zudem muss die BH eine sogenannte Nebenstrafe „in Form eines Lenkverbots für das betreffende Fahrzeug“ verhängen.
Zusätzlich zum Verwaltungsstrafverfahren wird ein Führerscheinentzugsverfahren eingeleitet. Für die beiden Probeführerscheinbesitzer bedeutet das eine behördlich angeordnete Nachschulung, dadurch verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Die Verlängerung wird in den Führerschein eingetragen, was mit einer Neuausstellung des Scheckkartenführerscheins udn weiteren Kosten verbunden ist.
Als letzte Konsequenz kann die Behörde seit 1. März 2024 zusätzlich zur Verhängung von Geldstrafen und Führerscheinentzug das Fahrzeug für verfallen erklären, also endgültig abnehmen und verwerten (versteigern), um von weiterer Raserei abzuhalten.