Eine Tragödie hat sich im Sommer des Vorjahres im Bezirk Feldkirchen ereignet. Am 22. Juli 2023 war ein einjähriger Bub in Ossiach in den Familienpool gestürzt. Die Mutter (34) hatte das Kleinkind Minuten später im Wasser treibend aufgefunden und geborgen. Der Bub musste reanimiert werden und wurde anschließend vom Rettungshubschrauber ins Krankenhaus nach Graz geflogen. Dort kämpfte man um das Leben des Einjährigen. Leider vergeblich. Der Bub verstarb zwei Tage nach dem Unfall im Spital.
Mitte März dieses Jahres wurde ein Strafantrag gegen die Eltern beim Bezirksgericht Feldkirchen eingebracht. Laut Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, geht es in beiden Fällen um fahrlässige Tötung (Paragraf 80 Strafgesetzbuch). Die Hauptverhandlung fand am Bezirksgericht Feldkirchen am Freitag statt.
Vater (41) und Mutter hatten ihr Kind zumindest fünf Minuten unbeaufsichtigt gelassen. Sie waren im Bad und das Kind spielte vor der Badezimmertüre. Irgendwann verließ der Bub das Haus durch die geöffnete Terrassentüre und stürzte in den Pool. Die Mutter fand den Buben im Wasser treibend, barg ihn und setzte die Rettungskette in Gang. Der Bub verstarb zwei Tage später im Krankenhaus. Beim Verfahren zeigten sich beide Elternteile geständig. Richterin Irene Malle-de Cillia bot ihnen eine Diversion an: „Ihnen ist das Schlimmste passiert, was Eltern passieren kann. Sie haben ihr Kind verloren, eine lebenslängliche Strafe, da muss nicht noch vom Staat draufgehauen werden.“ Staatsanwaltschaft und Eltern nahmen die Diversion an. Das Strafverfahren wird eingestellt. Mutter und Vater müssen jeweils 180 Tagessätze zu je vier Euro (gesamt 720 Euro) bezahlen, hinzu kommen die Verfahrenskosten.
Diversion für Mutter
Der kleine Bub war nicht das einzige Kind, das im Vorjahr in Kärnten ertrunken ist. Ein elfjähriges Mädchen verunglückte nach einem Bootsausflug mit seiner Mutter im Wörthersee. Gegen die 37-jährige Frau aus Wien wurde wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt. Mitte April erhielt die Frau ebenfalls eine Diversion, da kein schweres strafrechtlich relevantes Verschulden an der Tragödie festgestellt werden konnte.