Aufgrund der Witterung beginnt der Almauftrieb in Kärnten heuer früher als sonst. In den nächsten Wochen werden die Kärntner Almbauern tausende Kühe, Kälber, Pferde, Schafe und Ziegen auf die heimischen Almen bringen. Zum Schutz dieser Weidetiere hat die Kärntner Landesregierung auf Initiative von Agrarreferent Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber ein Alm- und Weideschutzgesetz verabschiedet, das eine einfachere Bejagung von Schadwölfen ermöglicht.

Das Gesetz, aber auch eine Almschutzgebietsverordnung sowie eine neue Risikowolfsverordnung sind am 15. Mai in Kraft getreten. „Ein Paket, mit dem ich die Alm- und Landwirtschaft schützen sowie unterstützen will, und mit dem wir in Kärnten einen neuen Weg im Umgang mit dem Raubtier Wolf beschreiten“, sagt Gruber. Statt wie bisher bei Schadwölfen warten zu müssen, bis eine bestimmte Anzahl an Nutztieren getötet worden war, um einschreiten zu können, wird nun ab dem ersten Angriff auf eine Herde ein Wolfsabschuss möglich. „In 1837 Kärntner Almgebieten hören wir somit ab sofort damit auf, tote Tiere zu zählen, bevor wir eingreifen können. Nahezu alle bewirtschafteten Almen in Kärnten sind somit von der neuen Regelung erfasst“, so Gruber.

„Herdenschutz auf Almen funktioniert nicht“

Für Landwirtschaftskammerpräsident Siegfried Huber ist das neue Alm- und Weideschutzgesetz ein großer Schritt in die richtige Richtung. „Herdenschutz auf Almen funktioniert nicht. Deshalb braucht es eine effektive Bejagung von Schadwölfen und genau das wird mit diesem Gesetz möglich“, sagt Huber, der darauf hinweist, dass die Almwirtschaft in Kärnten eine außerordentlich große Rolle spielt. Rund 16 Prozent der Landesfläche sind Almen und mehr als 3600 Bäuerinnen und Bauern treiben jährlich Tiere auf eine heimische Alm.

<em>Landwirt Michael Stocker, LK-Präsident Siegfried Huber, LHStv. Martin Gruber, Almwirtschaftsvereinsobmann Josef Obweger und Landesjägermeister-Stv. Stefan Kulterer sind sich bezüglich der notwendigen Bejagung von Wölfen einig</em>
Landwirt Michael Stocker, LK-Präsident Siegfried Huber, LHStv. Martin Gruber, Almwirtschaftsvereinsobmann Josef Obweger und Landesjägermeister-Stv. Stefan Kulterer sind sich bezüglich der notwendigen Bejagung von Wölfen einig © LK Kärnten

Für Josef Obweger, Obmann des Kärntner Almwirtschaftsvereins, hat bereits die Umsetzung der Kärntner Wolfsverordnung im letzten Almsommer bewiesen, dass eine gezielte Regulierung von Wölfen erfolgversprechend ist. Die Nutztierrisse konnten gegenüber dem Jahr 2022 auf ein Drittel reduziert werden - und das, obwohl insgesamt mehr Wölfe in Kärnten genetisch nachgewiesen wurden. Kärnten nehme mit dem Gesetz „eine viel beachtete Vorreiterrolle ein“, streicht Obweger hervor.

Für die erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes brauche es auch die volle Unterstützung der Kärntner Jägerschaft. Landesjägermeister-Stellvertreter Stefan Kulterer: „Was unsere Landespolitik durch ihren Weitblick ermöglicht, trifft auf Verstärkung durch die Jägerinnen und Jäger in Kärnten. Ziel für alle Beteiligten muss dennoch die ganzjährige Bejagung bleiben, um dem Wolf die notwendige Scheu vor Menschen und Nutztier zu geben.“

„Ankündigungen sind zu wenig“

Die erneute Ankündigung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, den Schutzstatus von Wölfen auf EU-Ebene absenken zu wollen, wird von Seiten der Landwirtschaft, der Almwirtschaft und der Jägerschaft ausdrücklich begrüßt. „Ankündigungen sind aber zu wenig. Es ist höchst an der Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen“ fordert LK-Präsident Huber. Dazu ist aber ein Beschluss auf Ebene der EU-Umweltminister erforderlich.

Kritik von Tierschützern

Bereits letztes Jahr sorgte das geplante Gesetz für Kritik unter Tierschützern. Verein gegen Tierfabriken (VGT) sprach von einer „Abschussorgie“. Laut Martin Balluch, so sagte der VGT-Obmann im November, sei das Gesetz rechtswidrig. „Ende Oktober wurde vor dem Europäischen Gerichtshof die Frage behandelt, ob der Erhaltungszustand des Wolfs in Österreich ausreicht, um derartige Abschussorgien zu veranstalten, wie in Kärnten. Faktum ist, dass es hierzulande viel weniger Wölfe gibt, als in sämtlichen Nachbarländern, und trotzdem wird in Österreich mehr geschossen“, sagte Balluch letztes Jahr. Zur aktuellen Umsetzung war der VGT bislang nicht erreichbar.

Aktuell liegen zum Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz, der Almschutzgebietsverordnung und der neuen Risikowolfsverordnung keine Klagen vor, heißt es aus dem Büro des Agrarreferenten Gruber. Er werde sich auch von Klageandrohungen nicht einschüchtern lassen: „Ich kämpfe weiter dafür, rasch und rechtskonform gegen Problem- und Risikowölfe einzugreifen, um Bevölkerung und Landwirtschaft zu schützen.“