Wegen der Verbrechen der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs sowie des Vergehens der versuchten sexuellen Nötigung musste sich heute, Montag, am Landesgericht Klagenfurt ein 14 Jahre alter Ukrainer verantworten. Das Schöffengericht tagte unter dem Vorsitz von Michael Schofnegger. Der hatte auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Begründung: das junge Alter des Täters und des Opfers. Kurz vor Ausschluss der Öffentlichkeit hatte Gernot Funder, der Verteidiger des 14-Jährigen, angekündigt, dass sein Mandant ein Geständnis ablegen werde: „Die Tathandlungen sind unbestritten und es gibt daran auch absolut nichts zu beschönigen.“
Zu Mittag stand dann das Urteil fest: Der 14-Jährige wurde zu 14 Monaten Haft, 13 Monate davon bedingt, verurteilt. Zudem muss er seinem Opfer 1000 Euro Schadenersatz bezahlen und die Verfahrenskosten übernehmen. Den einen Monat unbedingte Haft hat der Angeklagte in der Untersuchungshaft bereits „abgesessen“. Damit konnte er nach Ende der Verhandlung heimgehen. Der Bursche nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil rechtskräftig.
Deutlich höheres Urteil möglich
Dass der junge Ukrainer eine deutlich höhere Strafe hätte bekommen können, erklärte Richter Schofnegger in seiner Urteilsbegründung: Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe seien dem Angeklagten sein Geständnis, die Unbescholtenheit, aber insbesondere das Alter mildernd anzurechnen. Eine gänzlich bedingte Strafe sei aufgrund des Gewaltschutzpaketes 2020 bei einer Vergewaltigung nicht möglich. Zum unbedingten Teil der Strafe ergänzte der Richter: „Wir erachten einen neuerlichen Haftantritt als nicht notwendig, da der Angeklagte das Übel der Haft bereits verspürt hat, als er in Untersuchungshaft war.“ Abschließend wandte sich Schofnegger eindringlich an den 14-Jährigen: „Sie müssen sich verändern, anpassen und hier Fuß fassen, damit so etwas nie mehr passiert!“ An die erteilten Weisungen müsse er sich unbedingt halten: weiterhin eine ambulante Psychotherapie beanspruchen und regelmäßigen Kontakt zur Bewährungshilfe halten.
Tat im Wald verübt
Die angeklagten Taten wurden in Mittelkärnten verübt, Opfer ist ein elfjähriges Mädchen. Der Freund des Angeklagten, er ist 13 Jahre alt, hat die Vergewaltigung mit seinem Handy gefilmt. Opfer und Täter sind ukrainische Staatsbürger, sie sind nicht miteinander befreundet, haben sich aber gekannt.
Am Nachmittag des 15. Jänner haben sich die drei in einem selbstgebauten Lager in einem Wald getroffen. Dort erlebte das Mädchen ein mehrere Stunden dauerndes Martyrium. Der 14-Jährige fiel plötzlich über sie her, fesselte sie und missbrauchte sein wehrloses Opfer. Nach der Vergewaltigung bedrohte er das Mädchen und verlangte, dass sie niemandem etwas erzähle. Der zweite Bursche filmte die schreckliche Tat, anstatt der Elfjährigen zu helfen, so Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt.
Mutter alarmierte die Polizei
Nach dem Missbrauch gingen die Burschen und ihr Opfer nach Hause. Dort erzählte die Elfjährige ihrer Mutter sofort, was mit ihr geschehen war. Die Frau alarmierte die Polizei, die noch in den Abendstunden desselben Tages den 14- und den 13-Jährigen einvernommen hat.
Im Vorfeld des Prozesses bestritt der mutmaßliche Vergewaltiger die Tat – für ihn galt die Unschuldsvermutung. Trotz des Videos, das die Polizisten auf dem Handy des 13-Jährigen gefunden haben. Auch sonst gab sich der 14-Jährige wortkarg und machte kaum Angaben zu der ihm vorgeworfenen Tat. Sein Komplize wollte anfangs von nichts etwas wissen, änderte dann aber offenbar seine Verantwortung. Der Jüngere der beiden war zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt, er kommt straflos davon. „Er war strafunmündig und kann nicht belangt werden“, sagt Frimmel-Hesse. Auch seine Eltern können nicht angeklagt werden, da „strafbare Handlungen nur vom Täter ausgeführt werden können“.