Hätte der Unfall mit jenem Klagenfurter Schüler (8), der vor einer Woche auf einem Bio-Bauernhof im Bezirk St. Veit mit den Haaren in eine kleine Schaumühle geriet, verhindert werden können? Und war es richtig, den stark blutenden Bub ohne Begleitperson mit der Rettung ins Klinikum fahren zu lassen? Während die Bildungsdirektion am Donnerstag verlautbarte, dass keine Aufsichtspflichtverletzung vorliege, wird der Vorfall jetzt doch neu aufgerollt. „Wir haben zwar die schriftlichen Stellungnahmen der Beteiligten, aber wir wollen den Fall am Montag mit den Begleitpersonen, der Direktorin und Juristin bei einem Treffen in der Bildungsdirektion nochmals aufarbeiten“, sagt Bildungsdirektorin Isabella Penz.