Viele Kärntner werden das nächste lange Wochenende wieder am Meer verbringen. Aber Vorsicht! Nach zu viel „vino“ und „birra“ sollte Autofahren tabu sein. Erstens natürlich, weil Alkohol am Steuer lebensgefährlich ist und zweitens, weil eine Verkehrskontrolle heftige Folgen haben kann.
Denn Italien bestraft Alkolenker traditionell hart: „Ab 1,5 Promille wird das Fahrzeug beschlagnahmt, eingezogen und versteigert. Das Auto wird dann quasi als Tatwaffe gewertet. Abgesehen davon drohen mehrere Tausend Euro Geldstrafe“, sagt der Klagenfurter Rechtsanwalt Stefan Kathollnig. Er ist Partner in der Kanzlei „Maggi Kathollnig RechtsanwaltsGmbH – Studio Legale“, die sich unter anderem auf Rechtsfälle mit Italienbezug spezialisiert hat. „In Italien kann es sehr schnell zu einer Konfiszierung eines Fahrzeuges kommen. Alkohol am Steuer wird wesentlich strenger bestraft als bei uns,“ warnt der Anwalt.
Wenig Zeit
Wie soll man sich verhalten, wenn das Auto eingezogen wird? „Gegen die Beschlagnahme eines Fahrzeuges besteht die Möglichkeit eines Rechtsmittels an die Behörde, an die sogenannte Präfektur, sowie an den zuständigen Friedensrichter, Giudice di Pace“, erklärt der Anwalt. Die Fristen für ein Rechtsmittel sind kurz: Sie variieren zwischen 30 und 60 Tagen ab der Beschlagnahme. „Wenn es kein fristgerechtes Rechtsmittel gibt, wird die Beschlagnahme rechtskräftig“, betont Kathollnig. „Falls es zu einer Konfiszierung des Fahrzeuges durch die Polizei kommt, ist daher die rasche Beiziehung eines Rechtsanwaltes dringend angeraten, damit noch rechtzeitig dagegen vorgegangen werden kann und man ein allenfalls rechtswidrig beschlagnahmtes Fahrzeug zurückbekommt.“ Das wäre etwa dann möglich, wenn der Lenker nicht der Eigentümer des Fahrzeuges ist. In diesem Fall darf der Pkw nicht abgenommen werden.
Kärntner „Schlepper“
Übrigens: Nicht nur bei einer Alkoholisierung von über 1,5 Promille wird das Auto schnell beschlagnahmt, auch in anderen Fällen. Beispielsweise dann, wenn man mit einem nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeug unterwegs ist oder trotz Führerscheinentzuges oder Fahrverbotes ein Auto lenkt. „Es ist außerdem dringend davon abzuraten, unbekannte Anhalter von Kärnten über die Grenze nach Italien mitzunehmen“, warnt Kathollnig. „Wird man von der italienischen Polizei kontrolliert und stellt sich heraus, dass der Fahrgast ein Drittstaatsangehöriger ohne gültigen Aufenthaltstitel für Italien ist, erfolgt sofort die Beschlagnahme des Wagens. Und zwar wegen des Verdachts der Schlepperei.“ Anwalt Kathollnig musste bereits mehrere Kärntner vertreten, denen das passiert ist.