Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat unter eine Tragödie, die im Vorjahr für Entsetzen gesorgt hat, einen juristischen Schlussstrich gezogen. Jene Mutter, deren Tochter (11) im Wörthersee verunglückt ist, muss sich nicht vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft (StA) hat der Wienerin eine Diversion angeboten. Diese hat die 37-Jährige mittlerweile angenommen, wie StA-Sprecher Markus Kitz bestätigt.
Gegen die Urlauberin wurde wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt. Die Frau war am 12. Juli 2023 mit ihrer Tochter in einem Tretboot am Wörthersee unterwegs. Gegen 11.18 Uhr kam es zur Tragödie: Die 37-Jährige wollte bei Cap Wörth im Bezirk Villach-Land mit dem Boot an einem Steg anlegen. Als die Frau das Boot festband, ließ sie das Mädchen kurz aus den Augen. Sekunden später war die Elfjährige verschwunden.
Anwesende suchten sofort nach ihr und konnten sie nach einigen Minuten leblos in etwa zweieinhalb Metern Tiefe im Wörthersee finden. Die inzwischen alarmierten Rettungskräfte reanimierten das Mädchen und flogen sie in Klinikum Klagenfurt. Dort ist die Urlauberin leider wenige Tag später verstorben.
Bei den Ermittlungen konnte nicht eindeutig festgestellt werden, wann die Elfjährige – sie konnte nicht schwimmen – ins Wasser gefallen ist: unmittelbar beim Aussteigen aus dem Boot oder nachdem sie bereits am Steg war. Ebenso konnte kein schweres strafrechtlich relevantes Verschulden der Mutter an der Tragödie festgestellt werden, so Staatsanwalt Kitz. Daher die Diversion.