War ein Flugzeug des österreichischen Bundesheeres schuld am Tod eines Kärntners? Nein, hieß es vor fast einem Jahr in einem Urteil des Landesgerichts Klagenfurt. Doch jetzt muss der Prozess wiederholt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Graz entschieden, wie sein Sprecher Stefan Koller bestätigt. Das OLG hat den Berufungen der Kläger stattgegeben und die Causa zurück ans LG Klagenfurt geschickt. Der Streitwert in der Causa ist enorm: Die Republik soll 1,2 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Dazu kommen Gerichtskosten von knapp 200.000 Euro.
Am 2. April 2019 ist ein Mitarbeiter der Goldeck Bergbahnen bei Arbeiten bei der Mittelstation ums Leben gekommen. Vereinfacht dargestellt, geht es um folgende Frage: Konnte ein Hercules-Flugzeug des Bundesheeres, das zur Unfallzeit über den Unfallort geflogen ist, das Seil der Bergbahn so stark in Schwingungen versetzt haben, dass dieses aus der Halterung gesprungen und gerissen ist? Herumfliegende Metall- und Mauerteile trafen mehrere Arbeiter. Ein Mann erlag an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen, drei weitere Männer wurden verletzt ins Krankenhaus gebracht.
Urteil aufgehoben
Anfang vergangenen Jahres brachten die Bergbahnen sowie die Frau und die Tochter des Verstorbenen eine Schadenersatzklage gegen die Republik ein. Ein Sachverständiger sagte, es sei für ihn „physikalisch völlig ausgeschlossen, dass die Wirbel der Hercules C-130 das Unglück ausgelöst“ haben. Die Richterin wies daraufhin die Schadenersatzklage im Mai 2023 ab, die Kläger haben dagegen berufen. Und dieser Berufung hat das OLG Graz stattgegeben: Das angefochtene Urteil wurde aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das LG Klagenfurt zurückverwiesen, erklärt OLG-Sprecher Koller. Dort müssen Zeugen sowie der Pilot zur Flughöhe bzw. einer allfälligen Seilberührung der Bundesheermaschine einvernommen werden. Zudem fordert das OLG die Ergänzung des Sachverständigengutachtens und nötigenfalls eine weitere Befundaufnahme.
Strafrechtliche Ermittlungen eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat ihre strafrechtlichen Ermittlungen im Jahr 2021 abgebrochen. Ein anderer Sachverständiger ist zum Schluss gekommen, dass die Hercules C-130 das Unglück nicht ausgelöst hat. Das Verfahren gegen den Piloten wurde eingestellt. Da auch alle anderen möglichen Ursachen (Materialfehler, menschliches Versagen) damals ausgeschlossen werden konnten, wurde das Verfahren, wie in solchen Fällen üblich, abgebrochen. Das heißt, es kann bei Vorliegen neuer Beweise jederzeit fortgesetzt werden.