Es ist die erste Anklage in Österreich, die versucht, eine Kausalität zwischen dem CoV-Erreger und dem Tod eines anderen Menschen herzustellen: Die Staatsanwaltschaft wirft einer 53 Jahre alten Kärntnerin vor, ihre Corona-Quarantäne im Dezember 2021 mehrmals missachtet und dadurch ihren krebskranken Nachbarn (69) angesteckt zu haben, der in der Folge starb. Die Frau wurde letzten Sommer wegen des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten – inzwischen – rechtskräftig zu einer dreimonatigen, bedingten Haftstrafe verurteilt.
Bezüglich der ebenfalls angeklagten, grob fahrlässigen Tötung gab es im Zweifel einen Freispruch durch Richter Dietmar Wassertheurer. Diesen beeinspruchte die Staatsanwaltschaft erfolgreich beim Oberlandesgericht Graz, weshalb die 53-Jährige am Mittwoch erneut vor dem Landesgericht Klagenfurt stand, diesmal führt Richterin Sabine Götz den Prozess. Die Anklage stützt sich neben Zeugenaussagen, wonach die 53-Jährige im Dezember 2021 stets ohne Maske Kontakt mit Nachbarn gepflegt habe, auf zwei Gutachten: Gerichtsmedizinisch wurde festgestellt, dass der Krebspatient an einer Lungenentzündung durch Covid-19 starb. Ein virologisches Gutachten stellte eine Übereinstimmung des Virusgenoms aus den PCR-Proben der Angeklagten und des später Verstorbenen fest. Die beiden Virusproben waren genetisch identisch.
40 Grad Fieber
Konkret muss das Gericht nun zwei mögliche Kontakte zwischen der Angeklagten und ihrem Nachbarn – am 15. Dezember 2021 und am 21. Dezember 2021 – beleuchten. „Am 15. Dezember hatte ich fast 40 Grad Fieber gehabt. Dass ich Corona habe, stand nicht zur Debatte. Für mich war klar, das ist eine Bronchitis, wie ich sie jedes Jahr im Winter habe.“ Wenn sie an diesem Tag Kontakt mit ihrem Nachbarn gehabt habe, dann habe sie nur kurz aus der Tür geschaut. Sechs Tage später habe sie Kontakt mit der Frau des Nachbarn gehabt. „Sie stand in der Tür. Möglich, dass ihr Mann hinter ihr stand, gesehen habe ich ihn nicht“, so die Angeklagte.
Die Verhandlung wurde zur neuerlichen Einvernahme der Zeugen und des Hausarztes der 53-Jährigen vertagt.