Kann man als hoch verschuldeter Mensch mit zahlreichen Exekutionen, unbezahlten Darlehen sowie Schulden im Nacken, aber ohne Geld am Konto Luxushäuser und -wohnungen kaufen? Ja! Und man kann sogar wochenlang darin wohnen, ohne die vereinbarten Summen zu überweisen – das bewies ein Prozess, der am Montag am Landesgericht Klagenfurt vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin geführt wurde.
Ein Oberkärntner (58) signalisierte im Juni 2023 über ein Immobilienbüro sein Interesse für ein Haus in Spittal/Drau. „Er betonte, keine Finanzierung zu benötigen. Das Geld hätte er vorrätig“, sagte der Verkäufer vor Gericht. Man einigte sich auf einen Kaufpreis von 670.000 Euro. Noch bevor der Vertrag unterschrieben war oder Geld floss, durfte der neue „Hausbesitzer“ einziehen. „Er hat uns dann immer wieder vertröstet“, schildert der Verkäufer. Das ging wochenlang, ehe der Verkauf rückabgewickelt wurde und die Schlösser ausgetauscht wurden.
Drei Wochen später wieder in Spittal der nächste Deal. Diesmal gab der Angeklagte vor, um 569.000 Euro eine Wohnung kaufen zu wollen. „Finanzieren wollte er das über ein Firmendarlehen“, erzählte die Verkäuferin. Wieder stand er mit seinen Habseligkeiten vorzeitig vor der Tür und zog ein. Geld sah die Frau nie. Nach der Rückabwicklung sah man auch den Millionenbetrüger nicht mehr, die Polizei verhaftete ihn erst im Februar 2024 in einer neuen Mietwohnung.
„Ich hatte die Zusage, dass ich zwei Millionen Euro Darlehen bekomme“, behauptete der 58-jährige Stoffhändler, als er von der Richterin auf seine Käufe angesprochen wurde. Von einem Iren mit afrikanischen und chinesischen Wurzeln sollte es den Millionenregen geben. „Wer glaubt denn so was?“, fragte Sanin. Und nachdem sich Verteidiger Mario Hopf mit seinem Mandanten kurz ausgetauscht hatte, gestand der U-Häftling: „Ja, ich habe gelogen und getäuscht. Geld hatte ich keines.“ Dafür hatte er bei der Verhaftung einen Lottoschein und neun Bankomatkarten (Sanin: „Damit sind Sie Spitzenreiter hier vor Gericht.“) für seine leeren Konten vorzuweisen.
Ein Jahr unbedingt
Das Schöffengericht sprach den Angeklagten des schweren Betrugs schuldig. Der Strafrahmen von bis zu zehn Jahren wurde nicht ausgereizt, weil sich der Schaden von 1,3 Millionen Euro auf 85.000 Euro Schaden für die Verkäufer und Immobilienbüros reduzierte. Drei Jahre Haft, ein Jahr davon unbedingt, lautete das Urteil, das der 58-Jährige annahm. Staatsanwältin Annika Schachner gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Aber das nächste Verfahren steht bevor: Die Polizei ermittelt gegen den U-Häftling wegen schweren Betrugs im Zuge eines Wohnungskaufs um 570.000 Euro in Villach.