Es war die erste Anklage in Österreich, die versuchte, eine Kausalität zwischen dem CoV-Erreger und dem Tod eines anderen Menschen herzustellen: Die Staatsanwaltschaft warf einer 53 Jahre alten Kärntnerin aus dem Bezirk St. Veit vor, ihre Corona-Quarantäne im Dezember 2021 mehrmals missachtet und dadurch ihren krebskranken Nachbarn (69) angesteckt zu haben, der in der Folge starb.
Die Frau wurde wegen des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu einer dreimonatigen, bedingten Haftstrafe verurteilt. Bezüglich der ebenfalls angeklagten, grob fahrlässigen Tötung gab es im Zweifel einen Freispruch. Das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt von Richter Dietmar Wassertheurer wurde jedoch hinsichtlich der freisprechenden Fakten von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt bekämpft. Das Oberlandesgericht Graz hat in diesen Punkten der Berufung Folge gegeben, das Urteil aufgehoben und an das Erstgericht zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen.
Damit wird der Fall komplett neu aufgerollt, muss die Coronaleugnerin am Mittwoch erneut wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung vor Gericht. Das Verfahren leitet diesmal Richterin Sabine Götz.