Urlaubserinnerungen sind etwas Schönes - aber nicht in Form eines Strafzettels. Oft werden Strafen aus Italien erst nach langer Verzögerung an Urlauber zugestellt. Der Klagenfurter Rechtsanwalt Stefan Kathollnig ist Partner in der Kanzlei „Maggi Kathollnig RechtsanwaltsGmbH – Studio Legale“ in Klagenfurt. Gemeinsam mit seiner Kollegin Enrica Maggi hat er sich auf Rechtsfälle mit Italien-Bezug spezialisiert. Eine Frage, die er immer wieder gestellt bekommt, lautet: Muss ich die Strafe wegen Falschparkens in Grado oder anderen Badeorten bezahlen, die mir per Post zugeschickt wird?
Kathollnig rät: „Wenn Sie einen Strafbescheid oder eine Zahlungsaufforderung aus Italien erhalten, sollte vorerst vor allem geprüft werden, ob der angeführte Ort und Zeitpunkt des Verkehrsdeliktes überhaupt zutreffen können. Denn es kommt leider immer wieder vor, dass Schreiben mit unberechtigten Zahlungsaufforderungen verschickt werden.“ Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist bei Parkstrafen fünf Jahre. Die Frist beginnt mit dem Tag der Verwaltungsübertretung zu laufen. Das gilt aber nur, wenn der Strafzettel vor Ort ausgehändigt oder an der Windschutzscheibe hinterlegt wird.
Zahlen
Und wenn die Strafverfügung per Post kommt? „Verwaltungsstrafen von Italien in das Ausland müssen innerhalb von 360 Tagen von den Behörden an den Falschparker zugesendet werden. Ist diese Frist bei der Zustellung der Strafe bereits abgelaufen, ist die Strafverfügung mit dem Hinweis darauf fristgerecht zu beeinspruchen“, erklärt Kathollnig. Achtung: Den Strafbescheid im Briefkasten einfach zu ignorieren oder wegzuwerfen, ist keine gute Idee. Einen Einspruch zu erheben, ist wichtig! „Ansonsten wird die Verfügung rechtskräftig, auch wenn die Frist abgelaufen ist. In der Folge kann die Strafe nicht mehr bekämpft werden.“ Das heißt: Man muss zahlen.