Ein Verbrechen, für das einem die Worte fehlen, wurde am 15. Jänner dieses Jahres in Mittelkärnten verübt: Ein elfjähriges (!) Mädchen wurde von einem 14-Jährigen vergewaltigt. Sein Freund, er ist erst 13 Jahre alt, hat die Tat mit seinem Handy gefilmt.
Opfer und Täter sind ukrainische Staatsbürger, sie sind nicht miteinander befreundet, haben sich aber gekannt. Am Nachmittag des kalten Jännertages haben sich die drei in einem selbstgebauten Lager in einem Wald getroffen. Dort erlebte das Mädchen ein mehrere Stunden dauerndes Martyrium. Der 14-Jährige fiel plötzlich über sie her, fesselte sie und missbrauchte sein wehrloses Opfer. Nach der Vergewaltigung bedrohte er das Mädchen und verlangte, dass sie niemandem etwas erzähle. Der zweite Bursche filmte die schreckliche Tat, anstatt der Elfjährigen zu helfen, so Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt.
Mutter alarmierte die Polizei
Nach dem Missbrauch gingen die Burschen und ihr Opfer nach Hause. Dort erzählte die Elfjährige ihrer Mutter sofort, was mit ihr geschehen war. Die Frau alarmierte die Polizei, die noch in den Abendstunden desselben Tages den 14- und den 13-Jährigen einvernommen haben. Dabei bestritt der mutmaßliche Vergewaltiger die Tat – trotz des Videos, das die Polizisten auf dem Handy des 13-Jährigen gefunden haben. Auch sonst gab sich der 14-Jährige wortkarg und machte kaum Angaben zu der ihm vorgeworfenen Tat. Sein Komplize wollte anfangs von nichts etwas wissen, änderte dann aber offenbar seine Verantwortung.
Aufgrund der Schwere der Tat, der massiven Gewalt und der Drohungen gegen die Elfjährige, also dem Versuch, die Zeugin/das Opfer zu beeinflussen, entschloss sich die Staatsanwaltschaft zu einem ungewöhnlichen Schritt: Sie verhängte über den 14-Jährigen die Untersuchungshaft. In dieser ist der Bursche fünf Wochen gesessen, ehe er vor Kurzem gegen Auflagen freigelassen wurde. Er wird von Bewährungshelfern überwacht. Inzwischen sind die Ermittlungen abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft hat Anklage eingebracht. Diese ist noch nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl gegenüber dem ORF Kärnten sagt. Wird sie es, muss sich der Beschuldigte demnächst am Landesgericht Klagenfurt verantworten.
Jüngerer kommt straflos davon
Der Jüngere der beiden war zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt, er kommt straflos davon. „Er war strafunmündig und kann nicht belangt werden“, sagt Frimmel-Hesse. Auch seine Eltern können nicht angeklagt werden, da „strafbare Handlungen nur vom Täter ausgeführt werden können“.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den 14-Jährigen die Unschuldsvermutung.
Reaktion
In einer Aussendung äußert sich der Kärntner FPÖ-Chef Erwin Angerer zu dem Fall: „Jemand, der in Kärnten Schutz sucht und dann hier derart brutale Gewalttaten begeht, hat bei uns nichts mehr verloren.“ Zudem bekräftigte Angerer die Forderung von FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl zur Senkung des Alters der Strafmündigkeit: „Es ist ganz einfach: Wenn die Gewalttäter immer jünger werden, muss auch die Strafmündigkeit gesenkt werden.“