Da war das Landesverwaltungsgericht schneller. Ein Klagenfurter wurde rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Der Termin am Landesgericht Klagenfurt am Mittwoch vor Richterin Marlene Moshammer war damit so gut wie obsolet. Man kann nicht zweimal für denselben Sachverhalt verurteilt werden. Angeklagt war der 56-Jährige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Er hat als Mitarbeiter der Landesregierung bei der Protokollierung der Post im Jänner des Vorjahres die Bewerbung einer Frau in die Hände bekommen, die ihm dem beigefügten Bild nach offenbar besonders gut gefallen hat.
Der Mann notierte die Handynummer und schrieb ihr an zwei Tagen eine SMS und drei WhatsApp-Nachrichten. „Ausschließlich privat motiviert“, wie im Strafantrag festgehalten wird. Der Bewerberin für eine Stelle im Landesdienst gefiel das gar nicht. Sie meldete den Fall und der Mitarbeiter landete gleich zweifach vor Gericht. „Offenbar wussten die involvierten Stellen nichts von den gegenseitigen Verfahren. Mein Mandant ist grundsätzlich geständig. Gut möglich, dass er mit der Verurteilung vor dem Landesverwaltungsgericht am Ende ganz knapp besser davon gekommen ist“, sagt Anwalt Philipp Tschernitz. Der Angeklagte ist nicht mehr im öffentlichen Dienst tätig. Er befindet sich im vorzeitigen Ruhestand.