Ein Brand hatte rechtliche Folgen für einen Kärntner Rauchfangkehrer. Nach einem Kaminbrand, bei dem das Dach eines Wohnhauses zerstört wurde, leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Mann ein. Es ging um fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst. Mittlerweile bekam der Mann eine außergerichtliche Lösung (Diversion) angeboten. „Der Rauchfangkehrer erhielt eine Geldbuße“, sagt Tina Frimmel-Hesse, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. „Er hat eine Mitverantwortung übernommen, deshalb haben wir uns für eine Diversion entschieden.“