In Kärnten, wo mit neun Wölfen so viele der Tiere wie in keinem anderen Bundesland legal getötet wurden, soll der Abschuss der Raubtiere weiter erleichtert werden. Bis zur heurigen Almsaison soll ein Gesetz beschlossen werden, mit dem es bereits möglich sein soll, einen Wolf zu töten, wenn "landwirtschaftliche Nutztiere unmittelbar bedroht" sind, teilte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter, Martin Gruber (ÖVP), am Freitag in einer Aussendung mit.
Bisher wurden Wölfe nach einer bestimmten Anzahl von gerissenen Nutztieren per Verordnung als "Schadwölfe" definiert, was einen Abschuss möglich machte. "Wir hören nun auf damit, qualvoll getötete Nutztiere zu zählen und wollen einschreiten, sobald Herden unmittelbar bedroht sind", so Gruber. Bisher hätten die selben Wölfe oft auf mehreren Almen Herden angegriffen, wobei auf den einzelnen Alm die für einen Abschuss erforderliche Anzahl an getöteten Tieren nicht erreicht wurde. Für die Einstufung als Schadwolf werde in Zukunft also bereits der erste Angriff ausreichen. Wird der Angriff auf eine Herde erst im Nachhinein festgestellt, sei eine Entnahme möglich, "sobald von einem Sachverständigen ein Wolfsriss bestätigt wurde".
Großteil der Almen
Wirken soll das Gesetz in eigens zu definierenden "Almschutzgebieten", in denen "Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind", wo es also "keine andere Möglichkeit als den Wolfsabschuss" gebe. Diese Schutzgebiete sollen mittels Verordnung festgelegt werden. Wie wird damit umgegangen, wo doch Gruber in der Vergangenheit oft behauptet hatte, dass Herdenschutz in Kärnten fast flächendeckend unmöglich ist? Man gehe davon aus, dass "sehr viele Almen" betroffen sein werden, hieß es dazu auf APA-Anfrage aus dem Büro von Gruber - konkret werde wohl "ein Großteil der Almen" in Kärnten als solche Gebiete zu definieren sein.
In Begutachtung
Mit dem neuen Gesetz will man den "gesetzlichen Spielraum, den uns die europäische FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat, Anm.) gibt, voll ausnutzen", so Gruber. Man gehe davon aus, dass es die rechtlichen Vorgaben erfüllt, nachdem auch der Verfassungsdienst in die Erstellung eingebunden ist. Der Gesetzesentwurf wurde bereits in Begutachtung geschickt, die Frist läuft bis Ende März. Schon im April soll die Landesregierung das Gesetz beschließen, danach ist der Landtag am Zug, damit es noch vor dem Start der Alm- und Weidesaison in Kraft treten kann.
Weiter in Kraft bleiben soll die Verordnung zu "Risikowölfen". Diese ermöglicht die Jagd auf Wölfe, die sich mehrmals in besiedeltes Gebiet vorwagen.
Sorgfallt und Sensibilität
Das Gesetz sei ein "großer Schritt in die richtige Richtung", erklärte am Freitag Landwirtschaftskammer-Präsident Siegfried Huber in einer Aussendung: "Die unkontrollierte Ausbreitung der Wölfe ist für die Almwirtschaft eine ernste Bedrohung." Die Wolfs-Problematik in Kärnten sei ohne die gezielte Tötung von Problemtieren nicht zu lösen, meinte auch Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer. Er forderte eine "wasserdichte rechtliche Lösung" ein, es gelte, "mit großer Sorgfalt und Sensibilität" vorzugehen.