Das Land Kärnten weitet die Unterstützungen für Kärntnerinnen und Kärntner mit geringem Einkommen, die zur Arbeit pendeln müssen, aus. So werden sowohl die Fördersätze für Öffi-Nutzende als auch die Einkommensgrenzen im Bereich Individualverkehr erhöht, teilten die zuständige Arbeitsmarktreferentin Gabriele Schaunig (SPÖ) und Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach am Montag in einer Aussendung mit.
Wer weniger als 30.000 Euro pro Jahr verdient (brutto abzüglich Sozialversicherung, Zuschlägen/Zulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und mehr als 30 Kilometer zur Arbeit fährt, erhält das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert. Bei höheren Einkommen (bis 35.000 Euro) bzw. geringeren Wegstrecken sind es 75 bzw. 50 Prozent. Für geringe Einkommen (unter 20.000 Euro) gilt der 100-prozentige Fördersatz bereits ab fünf Kilometern Wegstrecke.
Je geringer das Einkommen, desto höher die Förderung
Dort, wo die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist - etwa wegen fehlender Anschlüsse oder Schichtbetriebs -, gibt es auch für das Pendeln mit dem eigenen Auto finanzielle Unterstützung. So liegt das Maximaleinkommen im Bereich Individualverkehr nun bei 31.680 Euro (zuvor: 26.400 Euro). Je geringer das Einkommen und je länger die Wegstrecke ist, desto höher fällt auch die Förderung aus.
Die Kosten für das Land werden von rund 2,1 auf etwa 2,5 Millionen Euro steigen, lauten die Schätzungen - das sei aber abhängig von der Zahl der Anträge. Die Abwicklung erfolgt durch die Arbeiterkammer, Antragsformulare und Infos gibt es im Internet, auf arbeitnehmerfoerderung.at.