Wegen Schlepperei ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 32-jähriger Serbe zu 24 Monaten Haft, davon acht unbedingt, verurteilt worden. Der Mann hatte bei zwei Fahrten insgesamt 49 syrische Staatsbürger in einem Kastenwagen von Slowenien über die Grenze nach Kärnten gebracht. Bei der zweiten Fahrt wurde er erwischt und gab gleich auch die erste Tat zu, die die Polizei ohne seine Kooperation gar nicht auf dem Radar gehabt hätte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Er sei eigentlich Diplomingenieur für Ökologie und Umweltschutz, sagte der Angeklagte, der im Jogginganzug vor Richterin Michaela Sanin saß. Kurz vor der Tat sei er als Hilfskraft tätig gewesen, hätte Schulden und Alimente für seinen dreijährigen Sohn zahlen müssen. Deshalb habe er die Fahrten durchgeführt - jeweils 2.500 Euro hätte er dafür bekommen sollen.
Kontakt namens „Godzilla“
Wie so oft bei Schlepperprozessen blieben auch am Mittwoch in Klagenfurt die Hintermänner im Dunkeln. Er hätte die Anweisungen nur über das Handy, von einem Kontakt namens „Godzilla“ bekommen, sagte der Angeklagte: Wo der Kastenwagen abzuholen und wo die Syrer aufzunehmen seien.
Als er schließlich vor zwei Monaten, am 23. Dezember, bei der Einreise am Karawankentunnel erwischt wurde, legte er nicht nur ein volles Geständnis ab, sondern erklärte den Ermittlern, schon einen Tag zuvor 25 Personen bei Ljubljana aufgenommen und nach Deutschland gebracht zu haben. Weiters wurde auf seinem Handy auch ein Video gefunden, auf dem der Angeklagte die Personen im Wagen abzählt - das habe er für seine Auftraggeber anfertigen müssen, so der 32-Jährige.
Finanzielle Probleme
Das reumütige Geständnis führte nicht nur zu einem nicht einmal halbstündigen Prozess, sondern auch zu einer geringeren Strafe, hielt Richterin Sanin fest: „ Sie haben zur Wahrheitsfindung beigetragen. Andererseits war Ihnen klar, dass das, was Sie tun, illegal ist.“ Die Organisation sei geradezu typisch: „Die Hintermänner bekommt man nicht, sondern diejenigen, die wegen Geldnot, Drucks und finanzieller Probleme für den Transport ausgesucht werden. Sie waren der einzige, der ein Risiko hatte.“
Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft habe sie sich doch für eine empfindliche Strafe entschieden - das soll vor allem der Generalprävention dienen, so Sanin. Der Angeklagte nahm das Urteil trotzdem dankend an, Staatsanwältin Barbara Baum gab keine Erklärung ab.