Da ist bei einem Onlinehändler aber einiges schiefgelaufen: Ein Kärntner bestellte im Vorjahr ein neues Handy um 1411 Euro. Die Lieferung traf pünktlich ein, das Paket enthielt aber ein Duschgel. Der Betroffene retournierte die Sendung. Den Betrag hatte er bereits bezahlt und wollte ihn rückerstattet bekommen. Am Handy hatte er kein Interesse mehr.
Erst schien alles in Ordnung, der Onlinehändler sicherte auch die Rückerstattung der 1411 Euro zu. Trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme trudelte das Geld nicht ein. Also wandte er sich an die Arbeiterkammer Kärnten. Diese intervenierte, daraufhin wurde dem Mann die Summe rasch zurückgebucht.