Ein Mieter hat mit seinem Vermieter vor zwei Jahren eine Pauschalmiete von 685 Euro inklusive Heizung und Betriebskosten vereinbart. Jetzt, ein Jahr vor Ablauf des Vertrages, erhöht der Wohnungseigentümer die Miete um 150 Euro und begründet diese Maßnahme mit der Inflation. Der Betroffene ist verzweifelt, kann sich ja nicht über Nacht eine neue Bleibe suchen. Sein letzter Ausweg: Er wendet sich an die Arbeiterkammer (AK) Kärnten. „Im Einvernehmen wäre so eine Erhöhung möglich, aber nicht bei laufendem Vertrag. Beide Parteien wussten im Vorhinein, worauf sie sich einlassen. Wir sind guter Dinge, dass der Fall positiv erledigt wird“, sagt AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer.