Polizist ist jetzt im Fasching eine beliebte Verkleidung. Zu nahe am Original sollte man allerdings nicht sein. Laut Sicherheitspolizeigesetz ist Privatpersonen das Tragen von offiziellen Uniformen verboten. Fasching hin oder her. Einzige Ausnahme sind „szenische Darstellungen“ für Theater oder Fernsehen.