Rund 42.000 Hunde leben in Südtirol, ein knappes Viertel von ihnen sind bereits in einer Datenbank erfasst. Ab sofort ist es für alle Hundehalterinnen und -halter eine gesetzliche Pflicht, eine DNA-Probe ihrer Vierbeiner abzugeben. Die Datenbank soll bis zum Sommer fertiggestellt werden.
Mit diesem neuen Gesetz will man unter anderem feststellen, wer die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht wegräumt, mittels DNA-Proben kommt man den „Hundekot-Sündern“ so rasch auf die Schliche. Aber auch wenn die Tiere in Verkehrsunfälle verwickelt sind oder es zu Bissen kommt, könnte der Besitzer schneller und zuverlässiger ausgeforscht werden. Wer sich weigert, die genetischen Daten erfassen zu lassen, dem drohen Strafen von 300 bis über 1000 Euro.
Was viele Hundehalter empört: Einerseits, dass die Gebühr für die DNA-Entnahme und Aufnahme in die Datenbank 65 Euro kostet und von den Besitzern selbst gezahlt werden muss. Andererseits, dass Touristen von der Regelung ausgenommen bleiben. Zudem sei es noch nicht geklärt, wer wann Proben aus Kothaufen entnehmen wird und nach welchen Kriterien die Gerichte entscheiden, ob es in einem Fall Strafen gibt und wie hoch diese ausfallen.