Nach einem Feuerwehreinsatz geriet ein FF-Kommandant ins Visier der Staatsanwaltschaft. Fast ein Jahr lang wurde gegen den Feuerwehrmann aus Kärnten ermittelt - wegen „fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst“. Vereinfacht gesagt, stand der Helfer im Verdacht, seine Arbeit nicht sorgfältig erledigt zu haben. Denn nach einem Löscheinsatz bei einem brennenden Haus ist das Feuer ein zweites Mal ausgebrochen. „Der Mann fährt mitten in der Nacht hinaus, um den Brand bei dem Haus zu löschen und dann wird ihm genau das Gegenteil vorgeworfen, nämlich einen Brand herbeigeführt zu haben. Das war natürlich eine enorme Belastung für meinen Mandanten“, sagt Anwalt Ulrich Nemec, der selbst Bezirksfeuerwehrkommandant von Klagenfurt Land ist. Sein Mandant ist sogar als Beschuldigter einvernommen worden. Obwohl solche Ermittlungen die absolute Ausnahme sind, „war der Fall für alle Feuerwehrleute in Kärnten brisant und wurde mit Spannung verfolgt. Auch andere hatten vielleicht ein ungutes Gefühl, weil ihnen klar wurde, dass sie als freiwilliger Helfer angreifbar sind.“ Doch nun ist die Entscheidung gefallen: Das Verfahren gegen den Feuerwehrkommandanten ist eingestellt worden. „Er hat kein Mitverschulden am Wiederaufleben des Brandes. Er hat seine Sache nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt“, sagt Tina Frimmel-Hesse, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.
Alles überprüft
Wie kam es überhaupt zu den Ermittlungen? In einem Wohnhaus war es zu einem Kaminbrand gekommen. Zahlreiche Feuerwehrleute rückten aus. Nach mehreren Stunden wurde der Einsatz – spät in der Nacht – beendet. Die Gefahr schien gebannt zu sein. Doch in den Morgenstunden brach der Brand in dem Wohnhaus erneut aus: Der Dachstuhl stand in Flammen und wurde komplett zerstört. In der Folge wurde – wie üblich – die Brandursache erforscht. „Dabei kam ein Gutachter zu dem Schluss, dass nach Beendigung des Kaminbrandes nicht ausreichend überprüft wurde, ob jegliche Brandgefahr - auch im nicht einsehbaren Bereich der Decke - beseitigt ist.“ Laut dem Gutachter könnte es sein, dass die Feuerwehr zu früh abgerückt ist. Dieser Vorwurf ist nun vom Tisch. Die Staatsanwältin sagt ganz klar: „Von Seiten der Feuerwehr wurden alle Überprüfungen durchgeführt, bevor sie abgerückt ist. Es gab keinen Hinweis auf ein Wiederaufleben des Brandes.“
Die Mühlen der Justiz
Rechtsanwalt Nemec hat das von Anfang an gesagt. „Für mich war immer klar, dass hier kein fahrlässiges Verhalten vorliegt.“ Ein Zusammentreffen unglücklicher Umstände habe zu dem zweiten Brand geführt. „Die Justiz hat zwar langsam gemahlen, aber sie hat die richtige Entscheidung getroffen, die allen Feuerwehrleuten die Sicherheit gibt, dass sie die Justiz auf ihrer Seite haben und nicht so leicht vom Gesetz verfolgt werden.“ Sein Mandant, der Feuerwehrkommandant, könne nun ohne das Gespenst einer drohenden Anklage weiterarbeiten.