Das Land Kärnten startet auch heuer wieder die Aktion „Katzenkastration“. Katzen sind in einem Alter ab fünf Monaten geschlechtsreif und können bis zu zweimal im Jahr Kätzchen bekommen. So ist es theoretisch möglich, dass ein „wildes“ Katzenpaar nach fünf Jahren bis zu 12.680 Nachkommen zeugt. „Die einzig nachhaltige und tiergerechte Methode, die sonst rasant wachsende Population von Streunerkatzen einzudämmen, stellt die Kastration dieser Tiere dar“, erklärt Tierschutzreferentin Landesrätin Beate Prettner (SPÖ).
Die Aktion „Katzenkastration“ wird vom Land Kärnten gemeinsam mit dem Gemeindebund und der Kärntner Tierärztekammer durchgeführt und zu je einem Drittel finanziert. Wie läuft die Aktion ab? Anlaufstelle für Bürger oder Tierschutzvereine sind die Gemeinden, sie können beim Land die Förderungen für die Kastration von Streunerkatzen geltend machen. Die Tierärzte, die sich an der Aktion beteiligen, führen die Kastration und die Kennzeichnung mittels Mikrochip durch. „Die Tierärzte erhalten dafür 80 Euro für jede kastrierte Katze und verzichten damit auf einen Teil ihres Honorars“, sagt Prettner. Die von der Firma „Animal Data“ bezogenen Mikrochips verhindern einen mehrmaligen Fang. Seit Start der Aktion im Jahr 2018 hat sich die Zahl der jährlichen Kastrationen mehr als verdreifacht. Zuletzt waren es mehr als 1000 Katzen, die eingefangen und kastriert wurden. Für heuer rechnet man mit einer weiteren Steigerung und etwa 1250 Kastrationen. Rund 110 Gemeinden sind mit an Bord.
„Ausbreitung von Krankheiten reduzieren“
„Damit wird nicht nur die grenzenlose Katzenvermehrung eingedämmt, wir reduzieren auch die Ausbreitung von Krankheiten und deren Übertragung auf den Menschen“, betont Prettner. Gemeint ist damit vor allem die weitverbreitete Toxoplasmose, die von Katzen über deren Ausscheidungen auf den Menschen übertragen wird. Es handelt sich um eine Parasitenerkrankung. Beim Menschen kann eine Infektion eine Entzündung der Lymphknoten hervorrufen.
In Österreich ist die Kastration von Freigängerkatzen gesetzlich vorgeschrieben (Ausnahme: Bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldete Katzenzuchten inkl. Eintragung in der österreichischen Heimtierdatenbank). Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 3750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7500 Euro. „Seit 1. Jänner 2019 gibt es auch keine Ausnahmen von der Katzenkastration in bäuerlicher Haltung mehr: Entweder müssen die auf Bauernhöfen lebenden Katzen kastriert werden, oder sie sind als Zuchtkatzen zu melden“, informiert Prettner.