In Handschellen wurde die 27-jährige Kärntnerin in den Verhandlungssaal des Landesgerichts in Klagenfurt geführt. Im Oktober vergangenen Jahres wurde sie in die Justizanstalt Klagenfurt eingeliefert, da sie ihren Freund im Zuge eines Streits mit einem Küchenmesser mit dem Tod gedroht haben soll. Diese Woche musste sich die zierliche Frau vor Richter Christian Liebhauser-Karl verantworten.
„Meine Mandantin wird sich für schuldig bekennen“, sagte ihr Anwalt Bernd Peck gleich zu Beginn der Verhandlung. „Man muss aber die Begleitumstände sehen. Aus meiner Sicht ist sie das Opfer einer Gewaltbeziehung.“ Zudem legte er dem Gericht die Krankengeschichte der 27-Jährigen vor. Bei dem besagten Streit erlitt sie selbst einen Nasenbeinbruch. Aufgrund zweier Vorstrafen – einmal wegen Körperverletzung im Sommer, einmal wegen eines Drogendeliktes im Jahr 2022 – musste die Angeklagte die Zeit bis zur Verhandlung in der Justizanstalt verbringen. Bei der Verhandlung bezeichnete sie ihre Ex-Beziehung als „Gewaltkreislauf. Wir hatten auch sehr schöne Zeiten“. Doch dann nahmen die Handgreiflichkeiten zu. An jenem Tag im Oktober eskalierte die Situation. „Ich wollte ihn mit dem Messer nur bedrohen. Wollte nur, dass das aufhört.“
„Keine relevante psychische Störung“
Die 27-Jährige wurde auch von einem psychologischen Sachverständigen untersucht. „Ich habe keine relevanten psychischen Störungen feststellen können“, sagte er. „Es liegt eine selbstunsichere Persönlichkeitsstörung vor und vielleicht Alkoholmissbrauch.“ Die Angeklagte könnte enthemmt gewesen sein, da sie vorher gemeinsam mit einer Freundin Wein getrunken hatte.
Schließlich wurde die Klagenfurterin von Richter Liebhauser-Karl zu zwölf Monaten Haft verurteilt, zwei davon unbedingt. Da sie diese bereits im Gefängnis abgesessen hatte, durfte sie nach der Verhandlung den Saal ohne Handschellen verlassen. „Eine tragische Geschichte“, sagte Peck nach der Verhandlung, „aber am wichtigsten ist, dass sie heute das Gefängnis verlassen darf.“