„Ich habe so einen Fall noch nie gehabt“, sagte der Direktor einer Klagenfurt Volksschule am Donnerstag am Landesgericht Kärnten zu Richter Christian Liebhauser-Karl. Ein 40-jähriger Vater hatte das Zeugnis seiner Tochter gefälscht, damit diese an einem Gymnasium angenommen wird. Das Mädchen hatte in Deutsch und Mathematik zwar ein „Sehr gut“, allerdings trugen die Noten den Zusatz „nach Lehrplan der allgemeinen Sonderschule unterrichtet“. Dadurch sei erkennbar, dass das Mädchen eine Integrationsklasse besuchte. Diesen Zusatz entfernte der Vater, bevor er das Halbjahres- und Jahreszeugnis der neuen Schule vorlegte.
Und das mit Erfolg. Zumindest anfänglich. Denn bald flog der Betrug auf. „Eine Kollegin hat mich per Mail kontaktiert. Sie hat sich gewundert, dass das Kind so schlechte Deutschkenntnisse hat, obwohl sie in Deutsch mit ,Sehr gut‘ beurteilt worden war“, erzählt der Direktor. Inzwischen besucht das Mädchen eine Mittelschule in Klagenfurt.
Krankmeldung „abgelaufen“
Der Vater selbst – er war nicht anwesend – wurde noch nicht rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens. Da es sich bei einem Zeugnis um eine besonders geschützte Urkunde handelt, hätte der Strafrahmen auch bis zu zwei Jahre Haft betragen können. Mildernd habe sich das Schuldgeständnis sowie die erste bezahlte Rate einer von der Staatsanwaltschaft angebotenen Diversion ausgewirkt.
Allerdings scheint es der 40-Jährige generell mit Dokumenten nicht so genau zu nehmen, denn er hatte sich bei Gericht mit einer Krankmeldung entschuldigt: Diese war zum Zeitpunkt der Verhandlung am Donnerstag aber ungültig, weil der Krankenstand bereits am Mittwoch geendete hatte - Richter Liebhauser-Karl entschuldigte das Fernbleiben daher nicht.