Sie wollten schon immer eine eigene Insel? Klimawandel und Anstieg der Meeresspiegel schrecken Sie nicht? Wenn ja, dann kann sich ihr Traum in Kroatien erfüllen. Auf der Internetseite eines Immobilienmaklers wird derzeit die Insel „Veli Školj“ zum Kauf angeboten. Die Insel liegt in der Bucht von Mali Ston, eingebettet ins türkisblaue Wasser der Adria zwischen der Halbinsel Pelješac und der kroatischen Küste nahe Dubrovnik.
Mögliches Hindernis bei der Traumerfüllung könnte der Preis werden: 3,25 Millionen Euro werden aufgerufen. Dafür gibt es aber auch ordentlich viel Land: 21.677 m². Das lässt den Quadratmeterpreis - wenn man ihn etwa mit Preisen für Seegrundstücke in Kärnten vergleicht - relativ moderat aussehen, knapp 150 Euro pro m² werden fällig. Dafür gibt es einen „wunderschönen, schattenspendenden Pinienwald“ und ein Steinhaus aus dem Jahr 1968 mit eigener Trinkwasserquelle.
„Absolute Privatsphäre“
Glaubt man dem Inserat eine Chance, die man nicht verstreichen lassen sollte: „Lassen Sie sich diese außergewöhnliche Gelegenheit nicht entgehen, Eigentümer einer wunderschönen Insel mit unglaublichem Potenzial zu werden. Die Insel Veliki Školj in der Mali Ston-Bucht bietet Ihnen absolute Privatsphäre und viele Möglichkeiten für die Entwicklung verschiedener Projekte“, steht da zu lesen.
Gerade bei Prominenten und in betuchten Kreisen dürfte „absolute Privatsphäre“ ein Lockargument sein. Doch kann das Versprechen erfüllt werden? Anders als in Kärnten, wo man etwa am Wörthersee freie Seezugänge an wenigen Fingern abzählen kann, ist die rechtliche Lage in Kroatien völlig anders. Wie morski.hr erklärt, können Küsten nicht in Privatbesitz übergehen, sondern sind immer öffentliches Eigentum.
Das heißt, sie dürfen niemanden daran hindern, vor ihrer Insel mit dem Boot anzulegen, dort zu schwimmen oder an Land zu gehen, um sich am Strand zu sonnen. Sechs Meter Küstenstreifen, gemessen ab der mittleren Wasserlinie, bleiben immer öffentliches Eigentum. Der Käufer sollte sich also ausrechnen, wie viele der 21.677 m² tatsächlich in seinen Besitz übergehen.
Entlang dieses Streifens gilt außerdem ein Bauverbot. Laut Artikel 14 der kroatischen Bauordnung sind Betonierungen der Küste tunlichst zu vermeiden. Sind Anlegeplatz, ein Gehweg oder eine Straße nicht vorhanden, dürfen diese nachträglich nicht ohne weiteres errichtet werden.
Baurecht
Hier kommen wir zu den nächsten Hürden: dem Baurecht und der Raumplanung. Auf den meisten kroatischen Inseln, die zum Verkauf angeboten werden, ist die Bebauung verboten. Sie sind in der Regel als landwirtschaftliche Flächen oder als Forstgebiet gewidmet. Errichtet darf nur werden, was der landwirtschaftlichen Nutzung dient, etwa Lager, Gewächshäuser oder Stallungen. Laut Inserat sei es möglich, ein weiteres Steinhaus zu errichten, aber eben als Familienbauernhof, rundum bepflanzt mit Olivenhainen oder anderen Kulturen. Auch für das Problem mit dem Bootsanlegeplatz haben die Makler eine Lösung: Eine Muschelzucht mit einer der Insel vorgelagerten schwimmenden Plattform würde sich eignen.
Noch immer interessiert? Dann bleibt noch eine letzte Hürde: Nach einem Kaufangebot haben Staat und Landkreis noch das Vorkaufsrecht, erst wenn sie verzichten, haben sie ihre Insel. Sofern sie tatsächlich bereit sind, 3,25 Millionen Euro zu zahlen, um dann in eine Muschelzucht investieren.