Dieser Silvester-Ausflug wird für jenes deutsche Paar, das sich am letzten Tag des Jahres 2023 zu einer Wanderung im Reißeckgebiet entschieden hat, noch ein Nachspiel haben. Ihnen wird demnächst eine Rechnung der Bergrettung ins Haus flattern. „Wir werden den Einsatz mit rund 1500 Euro verrechnen, der Stundensatz eines Bergretters liegt derzeit bei 48 Euro“, erklärt der Leiter der Ortsstelle Kolbnitz, Hannes Oberhuber.
Der 26-jährige Mann und eine 39-jährige Freundin, beide aus Berlin, brachen am 31. Dezember unzureichend ausgerüstet zu der hochalpinen Wanderung zur Reißeckhütte auf 2287 Metern Seehöhe auf. Dass besagte Hütte über die Wintermonate geschlossen hat, war den beiden Urlaubern nicht bekannt. Und auch über den Wetterbericht dürften sie sich vorab nicht informiert haben, denn der heftige Schneefall, der die beiden Deutschen zum Biwakieren in den Bergen gezwungen hat, war vorhergesagt.
Planung vernachlässigt
Ein Problem, das den Bergrettern immer häufiger unterkommt. „Die Tourenplanung wird leider gerne vernachlässigt oder fehlt völlig“, sagt Oberhuber. Dabei könnten viele kritische Situationen schon im Vorfeld vermieden werden: „Gerade, wenn es in alpines Gelände geht, spielen Wettervorhersage, Lawinenlage und Ausrüstung eine besonders wichtige Rolle.“
Für das deutsche Paar ging die gefährliche Situation gerade noch glimpflich aus. Als ihr kleines Zelt den Witterungsbedingungen aus Schnee und Wind nicht mehr standhielt, setzten sie gegen 3 Uhr einen Notruf ab. Die Einsatzkräfte der Bergrettung Kolbnitz stiegen in einem zweistündigen Fußmarsch zu den in Not geratenen Bergsteigern auf und konnten diese gegen 6.30 Uhr erreichen.
„Es ist gut, dass sie stehengeblieben sind und dann später auch angerufen haben“, sagt dazu Oberhuber. „Sie wussten recht genau, wo sie waren. Dadurch mussten wir nicht lange suchen.“ Was genau die beiden Bergsteiger dazu bewogen hat, sich genau am Silvestertag auf den Weg zu machen, ist nicht ganz klar. „Von da oben sieht man eigentlich nichts“, weiß Oberhuber.
Dass die Bergrettung ihren Einsatz in Rechnung stellt, ist laut Oberhuber die Regel. In vielen Fällen übernimmt dann eine Bergeversicherung die Kosten. Wer nicht ausreichend abgesichert ist oder sehr fahrlässig handelt, kann auf dem Betrag sitzenbleiben.